Freitag, 19. April 2024

Aktuelle Ausgabe

Diese Woche

Nr. 885 • Woche 32/2008

Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film


Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für die Bezeichnung:

DER ENTSORGTE VATER

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, grafischen Gestaltungen, Schriftarten, Zusammensetzungen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Film, Rundfunk (Fernsehen, Hörfunk), digitale Medien und Netzwerke, Druckerzeugnisse aller Art, für Bild-, Bild/Ton- und digitale Datenträger aller Art (Video, DVD etc.) sowie für Merchandisingprodukte, Domains, Dienstleistungen und Telekommunikationsdienste aller Art.

Waldenberger Rechtsanwälte, Meinekestraße 4, 10719 Berlin


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Lebe deinen Star! Die besten Doubles der Welt

Der Amokläufer - Aus Spiel wird Ernst

Ich liebe den Mann meiner besten Freundin

Die Jugendcops - Kommissariat 105 im Einsatz

Jungfrau wider Willen

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).

Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH, Oberwallstraße 6, 10117 Berlin


Unter Hinweis auf § 5, Absatz 3 Markengesetz nehme ich hiermit im Auftrag meines Mandanten Titelschutz in Anspruch für

Drei Haselnüsse für Aschenbrödel - Das Musical

in allen Schreib- und graphischen Gestaltungsweisen, Kombinationen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für sämtliche Medien, insbesondere TV, einschließlich Ton-, Bild-/Tonträger, Film-, Hörfunk- und Internetdienste, Video, CD-ROM und/oder andere Datenträger, insbesondere auch mittels DVD und/oder CD, sowie Dienstleistungen, Veranstaltungen und Merchandising aller Art.

Rechtsanwalt Martin Glänzer, Borselstraße 18, 22765 Hamburg


Unter Hinweis auf § 5, Absatz 3 Markengesetz nehme ich hiermit im Auftrag meines Mandanten Titelschutz in Anspruch für

Nach dem Bade Hitparade - Das Musical

Samstagabend 19:30 Uhr - Das Musical

in allen Schreib- und graphischen Gestaltungsweisen, Kombinationen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für sämtliche Medien, insbesondere TV, einschließlich Ton-, Bild-/Tonträger, Film-, Hörfunk- und Internetdienste, Video, CD-ROM und/oder andere Datenträger, insbesondere auch mittels DVD und/oder CD, sowie Dienstleistungen, Veranstaltungen und Merchandising aller Art.

Rechtsanwalt Martin Glänzer, Borselstraße 18, 22765 Hamburg


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für

Willis Welt

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen in allen Medien, insbesondere für Online, Film, Druckereizeugnisse, Softwareerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Bild-, Ton-, und Datenträger aller Art, elekronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, CD-I, Offline- und Onlinedienste und sonstige Online-Medien und -Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich UMTS, SMS, WAP).

megaherz gmbh film und fernsehen, Föhringer Allee 17, 85774 Unterföhring


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Mitarbeiterzeitschrift Bitzer Compressed der Bitzer Kühlmaschinenbau GmbH

BITZER Compressed - Das Mitarbeitermagazin von BITZER

Compressed

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Bitzer Kühlmaschinenbau GmbH, Eschenbrünnlestraße 15, 71065 Sindelfingen


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Gerlich, ein Journalist gegen Hitler

Gerlich, ein Publizist gegen Hitler

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Kombinationen, Abwandlungen, Kürzungen, Schriftarten und Zusätzen für alle Medien, insbesondere Filme und Bücher, Printmedien, Druckereierzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen.

Dr. Max A. Hoefter, Höhenweg 2, CH - 8832 Wollerau


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

GOOD-BYE BURNOUT

PSYCHOLOGISCHE SELBSTVERTEIDIGUNG AM ARBEITSPLATZ

SURVIVING MODERN WORKLIFE

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Dr. Eduard Geisler, Im Inneren Bogen 34, 72622 Nürtingen


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Death Race 2000

Death Race 2050

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

MIG Film GmbH, Urftstraße 2 a, 52353 Düren


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Top Spots - Die besten Clips im Umlauf

Hot Spots - die besten Clips im Umlauf

Super Spots

Super Spots - Die besten Clips im Umlauf

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).

ProSieben Television GmbH, Medienallee 7, 85774 Unterföhring


Unter Hinweis auf § 5 Ziff. 3 MarkenG nehme ich für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für die Titel

Top Koch

Top Koch - Deutschlands beste Amateurköche

Top Koch - Deutschlands bester Amateurkoch

Top Koch - Deutschland sucht den besten Amateurkoch

Top Koch - Deutschlands beste Hobbyköche

Top Koch - Deutschlands bester Hobbykoch

Rollmops Royal

Big in Japan

Clips für Kids

Teen Fit Camp

Ein Meisterkoch für alle Fälle

Einsatz für den Meisterkoch

Effenbergs Heimspiel

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, (Mobil-) Telefondienste, CD-ROM, CD-i, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien.

Rechtsanwalt Patrick Rubin, Keithstraße 2-4, 10787 Berlin


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Jetris

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

GD GameDuell GmbH, Ackerstraße 14/15, 10115 Berlin


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Die Rechtsexperten

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

MATTHIAS MONTAG MEDIENBERATUNG, Brandiser Straße 67a, 04683 Naunhof


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

josh109

Gesang aus der Stille

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Yoga und Meditation, Inh. Joachim Pfahl, Rudolf-Diesel-Straße 2, 40670 Meerbusch


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für

Die Dickweg-Bande

in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Darstellungsformen für alle Medien.

Dr. Renner, Beiter & Partner, Burgstraße 12, 80331 München


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Peng! Die Westernshow

Schlotter! Die Gruselshow

Aloha! Die Südseeshow

Holldriöh! Die Alpenshow

Muh! Die Bauernshow

AAIIAAH! Die Urwaldshow

Klirr! Die Rittershow

Schluck! Die Wüstenshow

Rumms! Die Gladiatorenshow

Action! Die Hollywoodshow

Brutzel! Die Kochshow

Platsch! Die Piratenshow

Tuut! Die Autoshow

Marsch! Die Bundeswehrshow

Aua! Die Ärzteshow

Tsching! Die Chinashow

Klatsch! Die Tortenshow

Tooor! Die Fußballshow

Klingeling! Die Weihnachtsshow

Schmatz! Die Valentinsshow

Hoppel! Die Ostershow

Raus! Die Ferienshow

Schock! Die Schulshow

Rutsch! Die Silvestershow

Blüh! Die Frühlingsshow

Bibber! Die Wintershow

Schluchz! Die Nostalgieshow

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).

Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH, Oberwallstraße 6, 10117 Berlin


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

BIORecht

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

BackMedia Verlagsgesellschaft mbH, Vierhausstraße 112, 44807 Bochum


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Niemals Pleite!

in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen für alle Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel sowie Bild-, Daten- und Tonträger, insbesondere Video/DVD und Hörbücher.

FinanzBuch Verlag GmbH, Nymphenburger Straße 86, 80636 München


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für

Schleswig-Holstein Unterwegs

Schleswig-Holstein Aktiv

Schleswig-Holstein Natürlich

Schleswig-Holstein Service

in allen Schreibweisen für den Hörfunk.

NORDDEUTSCHER RUNDFUNK, Rothenbaumchaussee 132, 20149 Hamburg


Unter Hinweis auf §§ 5 Abs. 3, 15 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Osteo Trimm

Osteowalking

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, graphischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Printmedien und Druckerzeugnisse, Film, Funk, Fernsehen, Softwareerzeugnisse, Bild-, Ton und Datenträger aller Art, sowie für elektronische und digitale Medien, insbesondere auch Off- und Onlinemedien aller Art.

Vitalmed GbR, Siemens Straße 5, 86825 Bad Wörishofen


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

FertigHäuser aktuell

Das Handbuch für Bauherren

Wien geht aus!

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

VVA Kommunikation GmbH, Theodor-Althoff-Straße 39, 45133 Essen


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Die Schönen und die Reichen

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, (Mobil-) Telefondienste, CD-ROM, CD-i, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien.

Rechtsanwälte Schwarz Kelwing Wicke Westpfahl, Kurfürstendamm 220, 10719 Berlin


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:

Hilfe, mein Urlaub geht baden

Alle Mann an Bord

in allen Schreibweisen, Schriftarten und -größen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Untertiteln, grafischen Gestaltungen, Kombinationen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Film, Fernsehen, Hörfunk und sonstige audiovisuelle Medien, Internetseiten und -auftritte, Druckereierzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Offline- und Onlinedienste sowie sonstige Online-Medien und Multimediaanwendungen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, insbesondere CD-ROM, CD-I, DVD, Telekommunikation und Telekommunikationsdienstleistungen (insbesondere SMS, WAP).

DORENZ & STRÖLL Rechtsanwälte, Stammheimer Straße 10-12, 50735 Köln


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Mein Gott, Anna!

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

ARBOR-TV-FILMPRODUKTION GmbH & Co. KG, Türkenstraße 89, 80799 München


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für

Biomare

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, graphischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, CD-ROM, CD-I, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien.

Meissner, Bolte & Partner GbR, Widenmayerstraße 48, 80538 München


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

KULTHIT-PARTY

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Rechtsanwalt Michael Bernzott, Immelmannstraße 13, 76829 Landau


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Fame Fever

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, graphischen Gestaltungen, entsprechenden Zusätzen, Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Ton- sowie Bild-Ton-Träger, Filmwerke aller Art, einschließlich Fernseh(live)sendungen und Fernsehsendereihen, Hörfunk, Rundfunksendungen und Rundfunksendereihen, Fernsehen, Bühnenwerke aller Art, einschließlich Opern, Operetten, Schauspielstücken und Musicals, Software, Off- und Online-Dienste und Internet, CD-ROM, CD-I und andere Datenträger sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Telekommunikationsdienstleistungen, Bücher und alle anderen Printmedien, einschließlich Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte, Magazine, öffentliche Veranstaltungen, Merchandising und Dienstleistungen jeder Art.

ter Meer, Steinmeister & Partner GbR, Patentanwälte, Mauerkircherstraße 45, 81679 München


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

flooring worldwide - business, technology, design

flooring-worldwide - business-technology-design

Flooring-worldwide - business, technology, design

Flooring Worldwide - Business, Technology, Design

Flooring-Worldwide - Business-Technology-Design

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Hans Holzmann Verlag GmbH & Co. KG, Gewerbestraße 2, 86825 Bad Wörishofen


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Go Wellness

in allen Schreibweisen, Wortverbindungen, Kombinationen und Darstellungsformen, mit jedem anderen Zusatz für alle Medien.

Huhle Verlag HSV GmbH, Herzebrocker Straße 39, 33330 Gütersloh


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

TIPPS für meinen Senior

TIPPS für meinen Abiturienten

TIPPS für meinen Studienanfänger

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Holzamer-Medien, Maria-Eich-Straße 15, 82166 Gräfelfing


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Die probatorische Welt

Systemtheorie für Lebenswissenschaften

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Dr. Dr. Thomas Fröhlich, Kaiserstraße 11 A, 69115 Heidelberg


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:

STARSWITCH - Promis mal anders

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere Fernsehen, Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online und Offline Dienste).

Rechtsanwälte Heller & Partner, Rechtsanwalt Béla von Raggamby, Friedrichstraße 210, 10969 Berlin


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:

Das Kosmopolitische Magazin

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wort- und Zeichenverbindungen, Titelkombinationen, graphischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, CD-ROM, CD-I, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, alle Printmedien, Merchandising, Veranstaltungen und Dienstleistungen aller Art.

avocado rechtsanwälte, Schillerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main


Unter Hinweis auf §§ 5, 15 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Reader's Digest Lexikon Medizin und Gesundheit

Reader's Digest Garten-Jahrbuch 2009/2010

in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen für alle Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel sowie Bild-, Daten- und Tonträger, insbesondere Video/DVD und Hörbücher.

Reader's Digest Deutschland: Verlag Das Beste GmbH, Augustenstraße 1, 70178 Stuttgart


Unter Hinweis auf §§ 5, 15 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Hademar Bankhofer: So bleiben Sie gesund

500 Pflegeleichte Pflanzen für Ihren Traumgarten

1001 praktische Umwelttipps

Sie prägten unsere Welt

- 3000 Menschen, die Geschichte schrieben

Das Geheimnis alternativer Medizin

Krebs vorbeugen und bekämpfen

Alles sauber, alles rein

Wie kommt es, dass ...

30 Minuten für ein starkes Herz

Machtvolle Naturgewalten

- Wunderbare Welt der Pflanzen

in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen für alle Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel sowie Bild-, Daten- und Tonträger, insbesondere Video/DVD und Hörbücher.

Rechtsanwalt Joachim Fauth, Wilhelm-Blos-Straße 62, 70191 Stuttgart


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Du isst, was Du bist - Ein Essay für Echte Esser ... oder die Rückbesinnung auf die kulinarische Körperintelligenz

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Uwe Knop, Gebeschusstraße 46, 65929 Frankfurt am Main


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für Herrn Franz P. Linder Titelschutz in Anspruch für

Ich bin die Energie

Ich bin Energie

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und für alle Medien.

PAe Freischem, An Groß St. Martin 2, 50667 Köln


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

M! Games

M! Videogames

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Cybermedia Verlags GmbH, Wallbergstraße 10, 86415 Mering


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

KEINE ZEIT ZU LEBEN

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, graphischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Film, Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, CD-ROM, CD-I, DVD, andere sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien.

Rechtsanwälte Achour & Partner, Hasenheide 71, 10967 Berlin


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Herbstflattern

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Weizenegger Film, Maybachstraße 155, 50670 Köln


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Residence

in allen denkbaren Schreibweisen, Schriftarten und -größen, Darstellungsformen, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Darstellungen, Untertiteln und/oder Zusammensetzungen, in allen Medien, insbesondere Zeitungen, Zeitschriften, Büchern und sonstigen Druckerzeugnissen und/oder Online-Diensten, Online-Medien sowie Internet.

Rechtsanwälte Karkowski, Dr. Trowitz & Partner GbR, Herbert-Weichmann-Straße 13, 22085 Hamburg


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Georg Friedrich Händel Musical - Memento Mori

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

BProduction Gregor Borges, Kavalierstraße 30, 13187 Berlin


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Cool Cats

Cool Dogs

Cool Horses

Cool Kids

Cool Citys

Cool Places

Cool Shopping

Cool Cars

Cool Cruising

Werte

Traumschiffe

Dreamboats

Starships

Auto + Klima

Auto + Natur

InSide

Das neue Bild des Alters

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, graphischen Gestaltungen, Schriftarten und Zusammensetzungen, mit entsprechenden Zusätzen, Untertiteln, für alle Medien, insbesondere für Bücher und Kundenmagazine, Printmedien und/oder audiovisuelle und/oder elektronische und/oder digitale Medien, für Film, Fernsehen, Rundfunk und Netzwerke, einschließlich On-Line-Dienste und Off-Line-Dienste, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art sowie für Dienstleistungen, Veranstaltungen, Wettbewerbe, PR, Werbung, Aktionen und Unterhaltung aller Art.

Rechtsanwalt Jan Steffen Eggert, Vorembergerstraße 51, 31863 Coppenbrügge


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für unsere Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für:

Endlich Freizeit - was für'n Stress!

in allen Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abkürzungen, Darstellungsformen, grafischen Gestaltungen, Schreibweisen und mit allen Zusätzen für sämtliche Medien, insbesondere Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige elektronische Medien und Netzwerke einschließlich Offline- und Online-Diensten, sonstige audio-visuelle Medien sowie Software-Erzeugnisse (wie CD-Rom, CD-I, DVD, MD), Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging Systems, SMS, WAP), Merchandising, öffentliche Veranstaltungen und Aufführungen, Literatur- und Druckerzeugnisse.

Schertz Bergmann Rechtsanwälte, Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

MTV All Eyes On

Worthelden

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, entsprechenden Zusätzen, Untertiteln und Zusammensetzungen in allen Medien, einschließlich Tonträgern, Bildtonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, sowie alle elektronische Medien, insbesondere auch Online- und Offline-Dienste (z.B. Internet), Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, insbesondere auch CD-ROM, CD-I und DVD sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien, Veranstaltungen und Dienstleistungen aller Art.

MTV Networks Germany GmbH, Stralauer Allee 6-7, 10245 Berlin


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für

MADRAVIT

MADRAVIT LETTER

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse sowie elektronische und digitale Medien.

KLAKA Rechtsanwälte, Delpstraße 4, 81679 München



zurück

Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine