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Diese Woche

Nr. 959 • Woche 6/2010
Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV, Film und Software
Gemäß § 5 III MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für
Steuerkanzlei aktuell
in allen Schreibweisen, Schriftarten, Darstellungsformen, Abwandlungen, Kombinationen und Wortverbindungen für Computerprogramme, Handbücher, Druckereierzeugnisse, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien, Netzwerke, CD-ROM, DVD, CD-i, Offline- und Online-Dienste sowie sonstige Medien.
DATEV eG, Paumgartnerstraße 6-14, 90429 Nürnberg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Crash-Help-Net
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Besier Rechtsanwälte, Bockenheimer Anlage 7, 60322 Frankfurt
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Nach der Hochzeit bin ich weg!
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Studio.TV.Film GmbH, Bergmannstraße 102, 10961 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
Todesflug 447 - Absturz im Atlantik
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Tim van Beveren, Postfach 04 05 11, 10063 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
VERLADE KULTUR
in allen Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abkürzungen, Darstellungsformen, graphischen Gestaltungen, Schreibweisen und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige elektronische Medien und Netzwerke einschließlich Offline- und Online-Diensten, sonstige audiovisuelle Medien sowie Software-Erzeugnisse, CD-ROM, CD-I, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging Systems, SMS, WAP), Merchandising, öffentliche Veranstaltungen, Literatur- und Druckerzeugnisse.
Sport & Horsemanship, Leyenkaul 13, 53343 Wachtberg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Rheinland
Mein Rheinland
Rheinland.de
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Zusammensetzungen, in allen Medien, und zwar auch für Rundfunk- und Fernsehsendungen, Druckerzeugnisse, Internet sowie Bild-, Ton und Datenträger aller Art.
Neusser Druckerei und Verlag GmbH, Moselstraße 14, 41464 Neuss
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Essen Sie dies nicht das
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On-line und Off-line).
Lichtenstein, Körner & Partner, Heidehofstraße 9, 70184 Stuttgart
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Eishockey Hits
für allen Schreibweisen, Schriftarten und Darstellungsformen zur Verwendung in allen Medien.
EMI Music Germany GmbH & Co. KG, Im MediaPark 8 a, 50670 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
ENTRÉE
ENTRÉE Das Themenmagazin für Mietpartner
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Schriftarten und Wortverbindungen, graphische Gestaltungen, Abwandlungen und Abkürzungen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse und Printmedien, elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen.
Union Investment Real Estate GmbH, Caffamacherreihe 8, 20355 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
Auf die Plätze ....
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Barbara Levi-Wach, Kaiserstraße 5, 63065 Offenbach
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
SkiLife&Style
SportLife&Style
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
die denkbar Wolfgang Greiner, Richard-Strauss-Straße 75, 81679 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Für immer 30
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online- und Offline-Dienste).
Hofmann & Voges Entertainment GmbH, Hofmannstraße 25-27, 81379 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für folgende Titel:
Der Süden
Süden
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Zusammensetzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, entsprechenden Untertiteln, grafischen Darstellungen und allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Zeitungen und Zeitschriften, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Onlinedienste und sonstige Online-Medien und -Produkte sowie Internet.
RAe Löffler-Wenzel-Sedelmeier, Königstraße 1A, 70173 Stuttgart
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für
Unter Umständen verliebt
Plötzlich verliebt
Plötzlich Liebe
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie Softwareerzeugnisse.
Rechtsanwalt Dr. Patrick Baronikians, Patent- und Rechtsanwälte Hofstetter, Schurack & Skora, Balanstraße 57, 81541 München
Gemäß § 5 III MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für
DATEV E-Content
ACL Prüfungsautomatisierung
in allen Schreibweisen, Schriftarten, Darstellungsformen, Abwandlungen, Kombinationen und Wortverbindungen für Computerprogramme, Handbücher, Druckereierzeugnisse, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien, Netzwerke, CD-ROM, DVD, CD-i, Offline- und Online-Dienste sowie sonstige Medien.
DATEV eG, Paumgartnerstraße 6-14, 90429 Nürnberg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für
Der große deutsche Führerscheintest
Der deutsche Führerscheintest
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle, auch elektronische Medien, insbesondere Fernsehen (Fernsehserie, Fernsehfilm, Fernsehspiel, Fernsehshow, Formate), Kinofilm, Off- und/oder Online-(Abruf-)Dienste, Internet und Multimedia-Anwendungen, Hörfunk, Merchandise und Druckerzeugnisse.
RA Ulf Dobberstein LL.M., Kurfürstendamm 188, 10707 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Mittelstandsmanager
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere Film, Fernsehen, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Software und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On-Line und Off-Line).
Rechtsanwalt Thomas Gottlöber, Lakronstraße 28, 40625 Düsseldorf
Unter Hinweis auf § 5 Ziff. 3 MarkenG nehme ich für meine Mandantin Titelschutz in Anspruch für die Titel
Mandy will ans Meer
Mein wunderbares Promi Wohnlokal
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, (Mobil-) Telefondienste, CD-ROM, CD-I, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien.
Rechtsanwälte Dr. Uwe Lehmann-Brauns u.a., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für
DREISECHSNULL
in allen Schreibweisen für alle Medien.
NESSELHAUF Rechtsanwälte, Alsterchaussee 40, 20149 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
UNICUM Karriere
in allen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Schriftarten, Wortverbindungen und Zusätzen für Medien, insbesondere für alle Printmedien und Druckerzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige audiovisuelle Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, ferner für elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich Online-Medien, Online- und Offline-Dienste sowie sonstige Mediendienstleistungen und Medienprodukte aller Art, für Domain-Bezeichnungen, Multimedia-Anwendungen, für Event-Merchandising sowie für Messen, Kongresse und sonstige Veranstaltungen aller Art.
UNICUM Verlag GmbH & Co. KG, Ferdinandstraße 13, 44789 Bochum
Gemäß §§ 5,15 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
DIGITAL lifeguide
in jeder Schreibweise, Darstellungsform, Wortverbindung und Kombination zur Verwendung in allen Medien.
Carl Hanser Verlag GmbH & Co. KG, Kolbergerstraße 22, 81679 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für
Mehr als nur ein Spiel
Die Deutschen Koch-Charts
Was isst Deutschland
Wie isst Deutschland
Liebe deinen Feind
in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.
Rechtsanwaltskanzlei Bettina Krause, Hauptstraße 42, 82327 Tutzing
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Helden, Götter und Giganten
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Helmut Lingen Verlag GmbH & Co. KG, Opladener Straße 8, 50679 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Handel mit Herz und Verstand
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Hoffmann und Campe Verlag GmbH, Harvestehuder Weg 42, 20149 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Kunden Titelschutz in Anspruch für
Mobile-Business
Mobile Business Magazin
Business Mobile
Business Mobile Magazin
Mobile Management
In allen Schreibweisen, Kombinationen, Darstellungsformen, Wortverbindungen mit allen Zusätzen und Darstellungen, in allen Print - und elektronischen Medien, insbesondere Internet, sowie bei allen Multimedia-Anwendungen (online und offline).
Thomson CompuMark, St. Pietersvliet 7, B - 2000 Antwerpen/Belgien
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Zurück zum Glück
Zurück zum Glück - Falco, Feten, VoKuHiLas
Life is wild
October road
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).
Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH, Medienallee 7, 85774 Unterföhring
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Style Police
Das Babyhotel
Die Modepraktikantin
Lovestories
my man can!
Mein Mann kann
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).
REDSEVEN ENTERTAINMENT GmbH, Medienallee 7, 85774 Unterföhring
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Musik für Erwachsene
Nur für Erwachsene
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Kombinationen, Abwandlungen, Kürzungen, Schriftarten, grafischen Gestaltungen und mit allen Zusätzen in sämtlichen Medien, einschließlich Tonträger, Bildtonträger, Ton-/Bildtonträgerpromotion, audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich Offline- und Onlinediensten, Druckerzeugnisse und Merchandising, Veranstaltungen, Dienstleistungen sowie Domain-Bezeichnungen im Intra- und Internet.
Sony Music Entertainment Germany GmbH, Neumarkter Straße 28, 81673 München
Deutschlands Anwälte und Kanzleien für Medienrecht