Aktuelle Ausgabe
Diese Woche
Nr. 997 • Woche 44/2010
Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für
Willkommen im Süden
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie Softwareerzeugnisse.
Rechtsanwalt Dr. Patrick Baronikians, Patent- und Rechtsanwälte Hofstetter, Schurack & Skora
Balanstraße 57, 81541 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Comedy Grand Prix
Der Comedy Grand Prix
Deutscher Comedy Grand Prix
Der deutsche Comedy Grand Prix
Comedy Grand Prix Deutschland
Deutschlands Comedy Grand Prix
Grand Prix der Comedy
Der Grand Prix der Comedy
Deutscher Grand Prix der Comedy
Der deutsche Grand Prix der Comedy
in allen möglichen Schreibweisen, Titelkombinationen und mit entsprechenden Untertiteln, Darstellungsformen, Wort- und Zeichenverbindungen, Abwandlungen, Abkürzungen, Zusammensetzungen und Schriftarten zur Verwendung für Film, Funk, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Druckereierzeugnisse, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Offline- und Online-Dienste, Online-Medien, Werbung, Promotion, Merchandising und Veranstaltungen.
Rechtsanwälte SCHOEPE FETTE PENNARTZ REINKE
Bavariaring 26, 80336 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für
Mittelstandsanleihe
bond magazine
Real Estate Investor
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).
Bryan Cave LLP
Am Sandtorkai 77, 20457 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
The Germans
Why are you an artist?
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Nicole Zepter
Grindelhof 9, 20146 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für
Saufkopf!
Die Wahrheit über Alkohol und nichts als die Wahrheit.
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für alle Medien (Online und Offline).
mikekroiss
Welserstraße 5, 81373 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Forum Zahnheilkunde
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
BVAZ - Berufsverband der Allgemeinzahnärzte e.V.
Fritz-Hommel-Weg 4, 80805 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für
Die neue Lust auf Licht
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
RA Schmid-Loiper
Waldstraße 4, 82194 Gröbenzell
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für
Heimatland
Heimatgefühl
in allen Kombinationen, Schreibweisen, Zusätzen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, grafischen Darstellungen, entsprechenden Zusätzen und Untertiteln, in allen Medien einschließlich Bild-, Ton- und Datenträger sowie Software- und Druckereierzeugnisse aller Art, insbesondere Zeitschriften, Zeitungen, Magazinen und Büchern sowie Hörfunk, Film, Fernsehen und elektronische und digitale Medien und Netzwerke, einschließlich Off- und Online-Dienste, CD-Rom, CD-I, Merchandising.
Rechtsanwalt Dr. Andreas Keil LL.M.
Rosenstraße 49, 40479 Düsseldorf
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für
Wunschpraline
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, graphischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, CD-ROM, CD-I, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien.
Loth & Spuhler GbR Intellectual Property Law
Türkenstraße 9, 80333 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
The Vampires
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Martin Söffker
Nordfelder Reihe 20, 30159 Hannover
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Lingener Stadtblatt
Stadtblatt Lingen
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen und grafischen Darstellungen zur Verwendung in allen Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).
Rechtsanwälte Kopp und Partner
Lengericher Straße 2, 49809 Lingen (Ems)
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:
Darf man das?
Darf man das? Die Show, die Gewissen schafft
in allen Schreibweisen, Schriftarten und -größen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Untertiteln, grafischen Gestaltungen, Kombinationen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Film, Fernsehen, Hörfunk und sonstige audiovisuelle Medien, Internetseiten und -auftritte, Druckereierzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Offline- und Onlinedienste sowie sonstige Online-Medien und Multimediaanwendungen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, insbesondere CD-ROM, CD-I, DVD, Telekommunikation und Telekommunikationsdienstleistungen (insbesondere SMS, WAP).
DORENZ & STRÖLL Rechtsanwälte
Stammheimer Straße 10-12, 50735 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Global Fishermen
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
HATARI OUTDOOR BÜCHER GmbH
Schlickweg 11, 14129 Berlin
Unter Hinweis auf §§ 5 Abs. 3, 15 MarkenG nehmen wir im Auftrag unserer Mandantin für Druckerzeugnisse, insbesondere Publikationen im Printbereich sowie für Film, Fernsehen, Hörfunk, Ton und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien (einschließlich CD-ROM, Online Medien und Internet), Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging Systems, SMS, WAP) sowie für Softwareerzeugnisse Titelschutz in Anspruch für:
Landwohnen
in allen Schreibweisen, in allen Abwandlungsformen, Titelkombinationen und Darstellungsformen.
Rechtsanwälte Herzog, Dr. Eickelpasch, Gehring & Kollegen
Stadtstraße 7, 89331 Burgau
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:
profil Das Magazin für Niedersachsen
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Brümmerstedt Oelfke Seewald & König Patent- und Rechtsanwälte
Theaterstraße 6, 30159 Hannover
Unter Hinweis auf § 5 Ziff. 3 MarkenG nehme ich für meine Mandantin wiederholt Titelschutz in Anspruch für die Titel
Coachtrip
Gefesselt
Schmetterlinge im Herbst
Hilfe, mein Mann ist mir peinlich
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, (Mobil-) Telefondienste, CD-ROM, CD-i, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien.
Rechtsanwälte Dr. Uwe Lehmann-Brauns u.a.
Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Artist of Germany
Artist of the World
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, für alle Medien, insbesondere auch für Druckerzeugnisse, Rundfunk- und Fernsehsendungen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internetangebote sowie für Veranstaltungen aller Art, insbesondere für Casting Shows und Musikveranstaltungen.
KLS Rechtsanwälte
Gleueler Straße 277, 50935 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Ziff. 3 MarkenG nehme ich für meine Mandantin wiederholt Titelschutz in Anspruch für die Titel
Täter und Opfer
5 vor 12
fünf vor zwölf
60 Minuten
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, (Mobil-) Telefondienste, CD-ROM, CD-i, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien.
Rechtsanwälte Dr. Uwe Lehmann-Brauns u.a.
Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Mein Song für dich
Die Frau des Schläfers
Restrisiko
Stadtgeflüster - Sex nach fünf
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).
Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH
Medienallee 7, 85774 Unterföhring
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Isenhart
Go West-Freiheit um jeden Preis
Die Stimmen der Vergessen
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).
ProSiebenTelevision GmbH
Medienallee 7, 85774 Unterföhring
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Kochen mit Knall
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).
kabel eins Fernsehen GmbH
Medienallee 7, 85774 Unterföhring
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Remarry Me
Remarry Me - Für immer und immer
NN25
Wer traut wem?
in allen Schreibweisen, insbesondere Groß- und Kleinschreibung, Darstellungsformen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abwandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen, graphischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln, Schriftarten und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige elektronische Medien und Netzwerke einschließlich Offline- und Online-Diensten (insbesondere Internet), sonstige audiovisuelle Medien sowie Software-Erzeugnisse, CD-ROM, CD-I, DVD, alle sonstigen CD-Derivate, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art sowie sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging Systems, SMS, WAP), Merchandising-Produkte, Veranstaltungen, Bücher, Zeitschriften, Kataloge und alle anderen Printmedien und Druckerzeugnisse sowie Dienstleistungen aller Art.
GRUNDY Light Entertainment GmbH
Siegburger Straße 215, 50679 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für
Der Bayern-Fuchs
Vatikan - die verborgene Welt
in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.
Rechtsanwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing
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