Dienstag, 23. April 2024

Aktuelle Ausgabe

Diese Woche

Nr. 1038 • Woche 35/2011

Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Ruhr 2012 geht aus!
zwanzig20

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse und elektronische Medien (insbesondere Online/Internet).

Margrit Gräfin von Westphalen zu Fürstenberg
Trappenbergstraße 32, 45134 Essen

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

karriereführer green-tech
karriereführer medizin
karriereführer mediziner
karriereführer healthcare
karriereführer ärzte
karriereführer medizin/healthcare

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Transmedia Verlag GmbH & Co. KG
Weyertal 59, 50937 Köln

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für

Die Aufnahmeprüfung

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Beil Staehle Milde Rechtsanwälte und Steuerberater
Tengstraße 27, 80798 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Viehscheid

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Rainer Jörg
Langgasse 8, 87497 Wertach

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Vicky - die vergessene Kaiserin

für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Fernsehen, Film und Hörfunk.

Bastian Terhorst
Jablonskistraße 3, 10405 Berlin

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:

Münsterland geht aus
Münsterland kauft ein

in allen Schreibweisen, insbesondere Groß- und Kleinschreibung, Darstellungsformen einschließlich Zusätzen und Untertiteln, Schriftarten, Abkürzungen und graphischen Darstellungen in allen Medien, insbesondere Printmedien und/oder audiovisuelle und/oder digitale Medien, Film, Fernsehen, Rundfunk und Internet.

Schaefermeyer Rechtsanwälte Steuerberater
Löwenstraße 13, 44135 Dortmund

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Comedy Grand Prix
Der Comedy Grand Prix
Deutscher Comedy Grand Prix
Der deutsche Comedy Grand Prix
Comedy Grand Prix Deutschland
Deutschlands Comedy Grand Prix
Grand Prix der Comedy
Der Grand Prix der Comedy
Deutscher Grand Prix der Comedy
Der deutsche Grand Prix der Comedy

in allen möglichen Schreibweisen, Titelkombinationen und mit entsprechenden Untertiteln, Darstellungsformen, Wort- und Zeichenverbindungen, Abwandlungen, Abkürzungen, Zusammensetzungen und Schriftarten zur Verwendung für Film, Funk, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Druckereierzeugnisse, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Offline- und Online-Dienste, Online-Medien, Werbung, Promotion, Merchandising und Veranstaltungen.

Rechtsanwälte SCHOEPE FETTE PENNARTZ REINKE
Bavariaring 26, 80336 München

Unter Hinweis auf §§ 5 Abs. 3, 15 MarkenG nehmen wir im Auftrag unserer Mandantin für Druckerzeugnisse, insbesondere Publikationen im Printbereich sowie für Film, Fernsehen, Hörfunk, Ton und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien (einschließlich CD-ROM, Online Medien und Internet), Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging Systems, SMS, WAP) sowie für Softwareerzeugnisse Titelschutz in Anspruch für:

Luxus Wohnen
Luxus Häuser
Luxus Leben

in allen Schreibweisen, in allen Abwandlungsformen, Titelkombinationen und Darstellungsformen.

Rechtsanwälte Herzog, Dr. Eickelpasch, Gehring & Kollegen
Stadtstraße 7, 89331 Burgau

Unter Hinweis auf § 5 Ziff. 3 MarkenG nehme ich für meine Mandantin wiederholten Titelschutz in Anspruch für die Titel

Höllische Schönheits OP's
Höllische Diäten
Höllische Hochzeiten
Höllische Urlaube
Höllische Nachbarn


Unter Hinweis auf § 5 Ziff. 3 MarkenG nehme ich für meine Mandantin Titelschutz in Anspruch für die Titel

Stiletto
Alte Haudegen

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, (Mobil-) Telefondienste, CD-ROM, CD-i, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien.

Rechtsanwälte Dr. Uwe Lehmann-Brauns u.a.
Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Der atmende Gott

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Film, Fernsehen, Hörfunk, Druckerzeugnisse, digitale Datenträger (wie CD-ROM, CD-I, DVD, MD), und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen und Internet.

Jan Schmidt-Garre
Max Eyth-Straße 7, 14195 Berlin

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für

Hai-Alarm
Hai-Alarm am Müggelsee

in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Darstellungsformen sowie als sonstige Geschäftsbezeichnung für alle Medien, insbesondere Funk und Fernsehen, Printmedien und elektronische Medien einschließlich Internet, Off- und Online-Services, bespielte Ton- und Bildtonträger, Veranstaltungen, Merchandising und Dienstleistungen aller Art.

BeutlerMeinking Rechtsanwälte
Postfach 13 02 11, 20102 Hamburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für

Gertschie und der Graf
Zorn
Verlorene Generation
Vergessene Generation
Krieg und Frieden unter Ameisen
Das Mädchen im Keller
The Girl in the Cellar
Die Hebamme

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie Softwareerzeugnisse.

Rechtsanwalt Dr. Patrick Baronikians,
Patent- und Rechtsanwälte Hofstetter, Schurack & Skora
Balanstraße 57, 81541 München

Unter Hinweis auf §§ 5, 15 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Deutschland - unsere wunderbare Heimat
Expedition Tierwelt
- Kalahari-Tierparadies in Afrika
- Faszinierende Herrscher der Ozeane

in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen für alle Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel, Bild-, Daten- und Tonträger, insbesondere Video/DVD und Hörbücher sowie Online-Medien und Multimedia-Anwendungen, insbesondere Internet-Seiten und Apps.

Rechtsanwalt Joachim Fauth
Wilhelm-Blos-Straße 62, 70191 Stuttgart

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Viktoriastadt
Victoriastadt

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Christoph Zachariae
Krossener Straße 34, 10245 Berlin

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Landgang
Mein schöner Norden
Die schönsten Seiten des Nordens
Unser schöner Norden

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Rechtsanwalt Stephan Hansen-Oest
Neustadt 56, 24939 Flensburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Drecksau-Party

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Christian Heneka
Am See 7, 76646 Bruchsal

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für

Schräg oder was?
Mosleys Universum

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Rechtsanwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Macht's einfach, macht's "einfach", macht's einfach nochmal ...
Mach's einfach, mach's "einfach", mach's einfach nochmal ...
Lady Delay
König der Welt
Es ist geil, ein Deutscher zu sein

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Schriftarten, Wortverbindungen und Zusätzen für alle Medien, insbesondere Veranstaltungen, Bühnenwerke, Sportveranstaltungen, Musikdarbietungen, Spiele, Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige audiovisuelle Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, einschließlich CD-ROM, CD und DVD, ferner für elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich Online-Medien sowie sonstige Mediendienstleistungen und Medienprodukte aller Art, für Domain-Bezeichnungen, Multimedia-Anwendungen, für Event-Merchandising und sonstige Veranstaltungen aller Art.

Patentanwälte Wenzel & Kalkoff
Martin-Schmeisser-Weg 3a-3b, 44227 Dortmund

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