Aktuelle Ausgabe
Diese Woche

Nr. 1064 • Woche 11/2012
Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
Strickipedia
in allen Schreibweisen, Wortverbindungen, Titelkombinationen und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste), sowie Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger.
Axel Dittmann
Haulandsweg 56, 21220 Seevetal
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:
Bärenstarke Rätsel
in allen Schreibweisen, Wortverbindungen, Titelkombinationen und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger sowie elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online und Offline Dienste).
Rechtsanwälte Altstötter & Spängler
Virchowstraße 25, 90409 Nürnberg
Unter Hinweis auf § 5 Absatz 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für
PhysicsProfessional
in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für alle Medien, insbesondere Druckereierzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.
BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ganghoferstraße 33, 80339 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Morgenstadt
in allen denkbaren Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Schriftarten, Wortverbindungen, Titelkombinationen, graphischen Darstellungen, in allen Medien, insbesondere Zeitungen, Zeitschriften, Büchern und sonstigen Druckerzeugnissen, Tonträgern, Bild/Tonträgern, für Domain-Bezeichnungen, Filme, Fernsehen, digitale Datenträger und/oder Onlinedienste sowie die Nutzung im Internet.
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung
der angewandten Forschung e.V.
Hansastraße 27c, 80686 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für
Life - The Game
Leben - Das Spiel
in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere Funk und Fernsehen, Printmedien und elektronische Medien einschließlich Internet, bespielte Ton- und Bildtonträger und Veranstaltungen.
Rechtsanwälte Schwenn & Krüger
Große Elbstraße 14, 22767 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Ortenau extra
in jeder Schreibweise, Darstellungsform, Schriftart, graphischen Gestaltung, Abwandlung, Abkürzung, Wortverbindung, Titelkombination als Einzel- und Reihentitel für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften und Magazine, elektronische und digitale Medien, sowie Offline- und Onlinedienste, audiovisuelle Medien und Multimedia-Anwendungen sowie Merchandising.
Stadtanzeiger Verlags-GmbH & Co. KG
Scheffelstraße 21, 77654 Offenburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
BEST PLACES
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Ruhland Verlag München
Sternstraße 28, 80538 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
xtrakt
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Pressebüro Weigert
Scheckerstraße 21, 97299 Zell
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Ziemlich beste Freundinnen
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Kombinationen, Abwandlungen, Abkürzungen, Schriftarten und Zusätzen für Medien, insbesondere Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige elektronische Medien und Netzwerke einschließlich Offline-, Online-Diensten (insb. Internet), sonstige audiovisuelle Medien, sowie Software-Erzeugnisse, CD-Rom, CD-I, DVD, alle sonstigen DVD-Derivate, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art einschließlich Software-Erzeugnisse, sowie sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Telekommunikationsdienstleistungen, Merchandising, Bücher und alle anderen Printmedien und Druckerzeugnisse sowie Dienstleistungen und Veranstaltungen aller Art.
Senator Film Verleih GmbH
Schönhauser Allee 53, 10437 Berlin
Unter Hinweis auf §§ 5 und 15 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für
Mit Freude zeichnen
Zeichnen mit Freude
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, einschließlich Zusätzen und Untertiteln, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und grafischen Darstellungen in allen Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, CD-I, Offline- und Onlinedienste und sonstige Online-Medien und -Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich UMS, SMS, WAP).
RAin Ulrike Seidelmann
Alexanderstraße 111, 26121 Oldenburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für
Näher am Limit - Ein Leben mit AD(H)S
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse.
Verlag Schmidt-Römhild KG
Kronprinzenstraße 13, 45128 Essen
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:
Die Stilisten
für Druckerzeugnisse in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Lubberger Lehment
Meinekestraße 4, 10719 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
easy Apotheke, denn das Leben ist schon schwer genug!
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Komikzentrum
Engelbertstraße 16 - 26, 50674 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für
Erkältungsradar
in allen Schreibweisen, Schriftarten, Wortbindungen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen, graphischen Gestaltungen, entsprechenden Zusätzen, Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, insbesondere Bücher und alle anderen Printmedien, Tonträger und Merchandising, Bildtonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, CD-ROM, CD-I, DVD und MD (Minidisk) und anderen Datenträgern sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Veranstaltungen und Dienstleistungen aller Art.
WOLPERT RECHTSANWÄLTE
RA Peter Keil
Kaiser-Friedrich-Promenade 87, 61348 Bad Homburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Best Friends
in jeder Schreibweise, Darstellungsform, Schriftart, graphischen Gestaltung, Abwandlung, Abkürzung, Wortverbindung, Titelkombination als Einzel- und Reihentitel für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, elektronische und digitale Medien, sowie Offline- und Onlinedienste, audiovisuelle Medien und Multimedia-Anwendungen sowie Merchandising.
Rechtsanwalt Dr. Marcus Pilla
Marienplatz 26, 80331 München
Unter Hinweis auf § 5 Absatz 3 MarkenG nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Die faulsten Säcke Deutschlands
in allen Schreibweisen, insbesondere Groß- und Kleinschreibung, Darstellungsformen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abwandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen, graphischen Gestaltungen, entsprechende Untertitel, Schriftarten und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere für Printmedien und/oder audiovisuelle und/oder digitale Medien, Film, Fernsehen, Rundfunk und Internet.
Heisse Kursawe Eversheds Partnerschaft
Rechtsanwälte Patentanwälte
Maximiliansplatz 5, 80333 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für
Schwarz weiß blau
in allen Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abwandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen, Darstellungsformen, graphischen Gestaltungen, Schreibweisen, insbesondere Groß- und Kleinschreibung, Schriftarten, entsprechenden Untertiteln und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere Hörfunk, Film, Kino, Fernsehen, sonstige elektronische Medien und Netzwerke einschließlich Offline-, Online und mobile Dienste und Multimediaanwendungen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, einschließlich Software-Erzeugnisse, Telekommunikationsdienstleistungen, sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Merchandising, Bücher und alle anderen Printmedien und Druckerzeugnisse, Dienstleistungen und Veranstaltungen aller Art.
teamWorx Television & Film GmbH
Dianastraße 21, 14482 Potsdam
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für
Go West! Familie Liebisch erobert Las Vegas
in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Off-Line- und On-Line-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art.
Straßer Feyock Ventroni Deubzer Rechtsanwälte
Oberanger 30, 80331 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Echt Gerecht
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).
Star Club GmbH
Hirschstraße 29, 70173 Stuttgart
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz für eine Mandantin in Anspruch für die Titel
tierisch lieb!
total süß!
süße Tierwelt!
voll niedlich!
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, graphischen Gestaltungen, Schriftarten und Zusammensetzungen für alle Medien, insbesondere für Printmedien und/oder audiovisuelle und/oder elektronische und/oder digitale Medien, Film, Fernsehen, Rundfunk und Netzwerke, einschließlich On-Line-Dienste und Off-Line-Dienste, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art sowie für Dienstleistungen, Veranstaltungen und Unterhaltung aller Art.
Rechtsanwalt und Notar Henning Utermöhl
Travemünder Allee 8, 23568 Lübeck
Unter Hinweis auf §§ 5, 15 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Grandios und einzigartig
- Die 100 schönsten Orte unserer Erde
Wie gut kennen Sie Deutschland?
Expedition Tierwelt
- Im kalten Reich der Schwertwale
- Löwen - Herrscher der Savanne
- Antarktis: Paradies der Pinguine
Mit wenig Geld zu einem schönen Garten
in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen für alle Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel, Bild-, Daten- und Tonträger, insbesondere Video/DVD und Hörbücher sowie Online-Medien und Multimedia-Anwendungen, insbesondere Internet-Seiten und Apps.
Rechtsanwalt Joachim Fauth
Wilhelm-Blos-Straße 62, 70191 Stuttgart
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
PLANET USA
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Flo Lackner Films e.V.
Dr. Richard Canavalgasse 11, 9020 Klagenfurt/Österreich
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Doppelgänger gesucht
Frösche fangen?
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere elektronische und digitale Medien, sonstige audiovisuelle Medien und Netzwerke, einschließlich Offline- und Online-Dienste, Internetseiten und -auftritte, Softwareerzeugnisse, Multimediaanwendungen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art sowie Telekommunikationsdienstleistungen.
Hogan Lovells International LLP
Alstertor 21, 20095 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
kid's wear
kid's wear magazine
kid's wear berlin
in allen Schreibweisen, insbesondere Groß- und Kleinschreibung, Darstellungsformen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abwandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen, graphischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln, Schriftarten, und mit allen Zusätzen, in allen Medien, insbesondere Hörfunk, Film, Fernsehen, Internet, Bild-, Ton- und Datenträgern aller Art, Spielen, elektronischen und digitalen Medien und Netzwerken, Offline- und Online-Diensten, sonstigen Online-Medien, Merchandising-Produkten, Veranstaltungen, Büchern, Zeitschriften, Katalogen, und allen anderen Printmedien und Druckerzeugnissen sowie Dienstleistungen aller Art.
Winterstein | Rechtsanwälte
Darmstädter Landstraße 110, 60598 Frankfurt am Main
Unter Hinweis auf §§ 5 Abs. 3, 15 MarkenG nehmen wir im Auftrag unserer Mandantin für Druckerzeugnisse, insbesondere Publikationen im Printbereich sowie für Film, Fernsehen, Hörfunk, Ton und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien (einschließlich CD-ROM, Online Medien und Internet), Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging Systems, SMS, WAP) sowie für Softwareerzeugnisse Titelschutz in Anspruch für:
Alpenlust
Alpenküche
in allen Schreibweisen, in allen Abwandlungsformen, Titelkombinationen und Darstellungsformen.
Rechtsanwälte Herzog, Dr. Eickelpasch, Gehring & Kollegen
Stadtstraße 7, 89331 Burgau
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für
Bitte nicht nachmachen
Alien Surfgirls
in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.
Anwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für
Die Perle
Ich will dich
Ein Teil von uns
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie Softwareerzeugnisse.
Rechtsanwalt Dr. Patrick Baronikians,
Patent- und Rechtsanwälte Hofstetter, Schurack & Skora
Balanstraße 57, 81541 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 Markengesetz nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
thanx magazin*
in allen Schreibweisen, Wortverbindungen, grafischen Gestaltungen, Darstellungsformen, Titelkombinationen für Literatur, Seminarveranstaltungen, Bild-, Ton-, Daten- und Videoträger aller Art, Software-Erzeugnisse, Film, Fernsehen, Rundfunk, elektronische, audiovisuelle und digitale Medien, Merchandising in jeder Form sowie Druckerzeugnisse, CD-ROM, CD-I, Offline- und Online-Dienste, sonstige Online-Medien und sämtliche Multimedia-Produkte.
Patentanwälte Meissner, Bolte & Partner GbR
Widenmayerstraße 48, 80538 München
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