Samstag, 19. September 2026

Aktuelle Ausgabe

Diese Woche

Nr. 1077 • Woche 24/2012

Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

BAUFINDER.DE
BAUFINDER.DE JAHRBUCH

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, auch in Verbindung mit Städtenamen und Regionen, für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckerzeugnisse, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, audiovisuelle Medien aller Art sowie Softwareerzeugnisse.

Florian Lauenstein
In der süßen Heide 1, 21335 Lüneburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

ARCHITEKTENPREIS
ARCHITEKTURPREIS

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).

Premium Medien Verlags GmbH
Bernerstraße 79, 60437 Frankfurt

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

WEB ATTACK

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Direct Investment Partners AG
Hirschmattstraße 30, 6003 Luzern / Schweiz

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

SCHWEINE

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Direct Investment Partners AG
Hirschmattstraße 30, 6003 Luzern / Schweiz

Unter Hinweis auf §§ 5, 15 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Das Recht auf Ihrer Seite

Wenn der Seele Flügel wachsen (HT)
- Abschied und Neubeginn (UT)

Expedition Tierwelt (HT)
- Faszinierende Herrscher der Ozeane (UT)

in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen für alle Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel, Bild-, Daten- und Tonträger, insbesondere Video/DVD und Hörbücher sowie Online-Medien und Multimedia-Anwendungen, insbesondere Internet-Seiten und Apps.

Rechtsanwalt Joachim Fauth
Wilhelm-Blos-Straße 62, 70191 Stuttgart

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für ein Konzernunternehmen Titelschutz in Anspruch für:

Die 10 größten TV-Aufreger der Welt

in jeder Schreibweise, Darstellungsform, Wortverbindung und Kombination zur Verwendung in allen Medien einschließlich Merchandising.

Mediengruppe RTL Deutschland GmbH
Picassoplatz 1, 50679 Köln

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

bmxRider magazine

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Redaktionsbüro Frank Weckert
Hastener Straße 149, 42855 Remscheid

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Regional Magazin Dachau
Dachauer Regional Magazin

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Maierhofer Media Service
Erlenstraße 6, 85247 Schwabhausen

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Eis am Stiel - Das Musical

in allen Schreibweisen, insbesondere Zusammen- und Getrenntschreibung, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wort- und Zeichenverbindungen, Titelkombinationen, mit entsprechenden Zusätzen, Untertiteln und Zusammensetzungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Bücher und alle Printmedien einschließlich Zeitschriften, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, sowie alle elektronischen Medien, Bildtonträger, Bild-, Ton-, und Datenträger aller Art, für alle Werkarten, insbesondere Musicals, Musik- und Tanzdarbietungen und Veranstaltungen aller Art.

Eis am Stiel Entertainment GmbH
Columbiadamm 10, 12101 Berlin

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Biathlon World Team Challenge auf Schalke
Biathlon auf Schalke

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Dr. Hans-Dieter Weber
Freie-Vogel-Straße 393, 44269 Dortmund

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Der Gefangene - The Prisoner

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Bücher, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien, insbesondere auch Online-Medien.

riva-medien Verlagsbüro
Mörikestraße 67, 70199 Stuttgart

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 Markengesetz nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

World of Tomorrow

in allen Schreibweisen, Schriftarten, Zusammensetzungen, Wort- und Zeichenverbindungen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen, allen Arten der grafischen Darstellung für alle Medien, einschließlich Fernsehen (TV) jeder Art, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Film- und Tonwerke, Tonträgerpromotion, Audiotexte, DVD (Digital Versatile Disc/Digital Video Disc) und MD (MiniDisc), CD-Rom, CDs, CD-R, CD-I, Domains und andere Datenträger sowie für sonstige audiovisuelle, digitale und elektronische Medien und Netzwerke, z.B. Internet, Intranet, Extranet, einschließlich Offline- und Online-Dienste, sämtliche sonstigen Daten- und Kommunikations-Dienste und -Netze u.ä. für Bücher und sonstige Druckerzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Veranstaltungen jeder Form, Bühnenwerke jeder Art einschließlich Musicals und sonstigen Bühnenaufführungen sowie Merchandising in jeglicher Form.

Nachmann Rechtsanwalts GmbH
Theatinerstraße 15, 80333 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für

Die Crash-Ermittler
Die Gadget-Show

in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Off-Line- und On-Line-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art.

Straßer Feyock Ventroni Deubzer Rechtsanwälte
Oberanger 30, 80331 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Wir können auch anders! - Das Familienexperiment

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

META productions GmbH
Stralauer Allee 8, 10245 Berlin

Unter Hinweis auf § 5 Absatz 3 MarkenG nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für

management compensation report
Prime Bonds
Real Bonds
Automotive Bonds
Automotive Anleihen
Anleihen Aktuell
High Grade

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline).

HEITMANN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Adersstraße 12-14, 40215 Düsseldorf

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Vitaldiamanten
Vitales Licht
Biovitaldiamanten

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, als Einzeltitel und für alle Medien.

Marie-Luise Ahrens
Spessartstraße 59, 64747 Breuberg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für

gut gemacht!

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Print- und Online-Medien sowie Druckerzeugnisse.

Rechtsanwalt Thomas Gottlöber
Lönsweg 29, 40822 Mettmann

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Frau unter Männern
Mord unter Männern

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Dr. Beate Ridzewski
Hardenbergstraße 95, 47799 Krefeld

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Der Shadow Negotiator
Shadow Negotiator

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

FORGHANI NEGOTIATIONS
Am alten Sportplatz 6, 61184 Karben-Petterweil

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Tierisch Tennis spielen

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen und Zusammensetzungen, graphischen Gestaltungen, für Domainbezeichnungen, Off- und Onlinedienste, allen Printmedien sowie allen weiteren Medien, einschließlich audiovisuellen, elektronischen und digitalen Medien und Netzwerken, Veranstaltungen und Dienstleistungen aller Art.

Bojan Molicnik
Julius-Brecht-Straße 25 a, 32312 Lübbecke

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für

Radikal Büchner

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Anwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für

Antworten auf fast alles

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Anwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing

Unter Hinweis auf § 5 Ziff. 3 MarkenG nehme ich für meine Mandantin Titelschutz in Anspruch für den Titel

Die Zuschauer

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, (Mobil-) Telefondienste, CD-ROM, CD-i, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien.

Rechtsanwälte Dr. Uwe Lehmann-Brauns u.a.
Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Baut auf

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, (Mobil-) Telefondienste, CD-ROM, CD-i, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien.

BRAUNER Rechtsanwälte
Joachimstraße 7, 10119 Berlin

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