Samstag, 22. August 2026

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Diese Woche

Nr. 1082 • Woche 29/2012

Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

6 aus 24

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für alle Medienerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Softwareerzeugnisse, Printmedien, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Offline - und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Anwaltskanzlei Michael Bernzott
Walsheimer Weg 21, 76829 Landau

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Occupy Faust

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Hermann Vaske's Emotional Network
Schmidtstraße 12, 60326 Frankfurt

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Mashup.

In allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

mixtvision Film & TV
Pündterplatz 4, 80803 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Goodbye G.I.

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Agnes Lisa Wegner
Ruhrstraße 19, 68167 Mannheim

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Unter Müttern

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Harry Eggensperger
Aalkrautweg 14, 22395 Hamburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 Markengesetz nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

MIGRANTENSTADL

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Darstellungen, Untertiteln, Zusammensetzungen und mit allen Zusätzen für alle Medien einschließlich Ton-, sowie Bild- und Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Onlinedienste, CD-Rom, CD-I, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien.

Constantin Entertainment GmbH
Carl-Zeiss-Ring 3, 85737 Ismaning

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Kleiner Häuptling Winnetou

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Karma Limited Theater
Auf dem Brand 6, 53919 Weilerswist

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

job1
job1 - Westdeutscher Stellenmarkt
job1 - Norddeutscher Stellenmarkt
job1 - Mitteldeutscher Stellenmarkt
job1 - Süddeutscher Stellenmarkt
job1 - Stellenmarkt Schweiz
job1 - Stellenmarkt Österreich
job1.de
job1.tv

in allen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Schriftarten, Wortverbindungen und Zusätzen für Medien, insbesondere für alle Printmedien und Druckereierzeugnisse, Software-Produkte, Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige audiovisuelle Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, einschließlich CDs, CD-ROMs, DVDs und Blu-ray-Discs, ebenso für elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich Online-Medien, Online- und Offline-Dienste sowie sonstige Mediendienstleistungen und Medienprodukte aller Art, für Domain-Bezeichnungen, Multimedia-Anwendungen, für Event-Merchandising sowie für Messen, Kongresse und sonstige Veranstaltungen aller Art.

Deutsche Gesellschaft für Medienconsulting mbH
Am Bruch 17, 59939 Olsberg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Lizzy und der Kommissar
Mann kann, Frau erst recht

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).

Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH
Medienallee 7, 85774 Unterföhring

Unter Hinweis auf §§ 5, 15 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Rätselhafte Natur
Die beste Zeit kommt jetzt im Alter

in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen für alle Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel, Bild-, Daten- und Tonträger, insbesondere Video/DVD und Hörbücher sowie Online-Medien und Multimedia-Anwendungen, insbesondere Internet-Seiten und Apps.

Rechtsanwalt Joachim Fauth
Wilhelm-Blos-Straße 62, 70191 Stuttgart

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Photos, Love & Stories

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

SWAY Books UG
Stockmeyerstraße 41-43, 20457 Hamburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

chicster

in allen möglichen Schreibweisen und Darstellungsformen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse aller Art, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, CD-ROM, DVD, CD-I, Off-Line- und On-Line-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art, Veranstaltungen, Aktionen, Spiele und Promotions aller Art.

Dr. Patricia Scherer
Corneliusstraße 30, 80469 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

QR Codes - Das Kompendium
E-Commerce Geschichten

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

eBriefing Verlag Thomas Hörner
Lange Straße 22, 96047 Bamberg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für

Größer, schneller, weiter!
The Amazing Adventures of Palina Rojinski
Einmal Pazifik und zurück - Abenteuer einer Schildkröte
Könige der Meere
Könige der Ozeane
Clipster
Der Berlin-Brandenburg Check

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Anwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für

Die Straße, in der du wohnst

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Anwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing

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