Aktuelle Ausgabe
Diese Woche

Nr. 1097 • Woche 44/2012
Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Der große Sat.1 Moviecountdown
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).
Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH
Medienallee 7, 85774 Unterföhring
Unter Hinweis auf §§ 5, 15 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Wenn der Seele Flügel wachsen
- Wenn Wunder wahr werden
Die schönsten Mythen und Legenden aller Zeiten
Expedition Tierwelt
- Riesenotter - die letzten ihrer Art
in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen für alle Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel, Bild-, Daten- und Tonträger, insbesondere Video/DVD und Hörbücher sowie Online-Medien und Multimedia-Anwendungen, insbesondere Internet-Seiten und Apps.
Rechtsanwalt Joachim Fauth
Wilhelm-Blos-Straße 62, 70191 Stuttgart
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Schluss mit Mobbing
in allen Schreibweisen, Schriftarten, Darstellungsformen, Abwandlungen und Wortverbindungen für alle, auch elektronische Medien, insbesondere Fernsehen, Off- und Online-(Abruf-)Dienste, Internet und Multimedia-Anwendungen sowie Hörfunk und Printmedien.
Endemol Deutschland GmbH
Am Coloneum 3-7, 50829 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Malle auf Schalke
Oldiemarathon auf Schalke
Schlagernacht auf Schalke
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Dr. Hans-Dieter Weber
Freie-Vogel-Straße 393, 44269 Dortmund
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
Quellcode
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Mirka Swiridoff
Neureuthstraße 39, 83714 Miesbach
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 Markengesetz nehmen wir für unsere Mandantin Titelschutz in Anspruch für
Business Nordwest
in allen Schreibweisen, Kombinationen und Darstellungsformen für Ton-, Daten-, Bildträger, Bücher, periodische Druckschriften, Magazine und Zeitschriften und/oder andere Publikationen, sowie elektronische und digitale Medien und Netzwerke, einschließlich Offline- und Online-Dienste, Werbe-Medien.
BUSSE & BUSSE Patent- und Rechtsanwälte
Großhandelsring 6, 49084 Osnabrück
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Das kreative Wir
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
SONNOS Reifferscheidt + Windhausen GbR
Erasmusstraße 15, 40223 Düsseldorf
Unter Hinweis auf § 5 Ziff. 3 MarkenG nehme ich für meine Mandantin wiederholten Titelschutz in Anspruch für die Titel
Täter und Opfer
60 Minuten
Herzensbrecher - Vater von drei Söhnen
Herzensbrecher - Vater von vier Söhnen
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, (Mobil-) Telefondienste, CD-ROM, CD-i, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien.
Rechtsanwälte Dr. Uwe Lehmann-Brauns u.a.
Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Wo&Wie
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
BILDNER Verlag GmbH
Neuburger Straße 108, 94036 Passau
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für
Der große Jugendreport
Der große deutsche Jugendreport
Deutschlands großer Jugendreport
Promis suchen ein Zuhause
in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Off-Line- und On-Line-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art.
Straßer Feyock Ventroni Deubzer Rechtsanwälte
Oberanger 30, 80331 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Überführt - Gib es endlich zu!
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Off-Line- und On-Line-Dienste einschließlich Web-Page-Auftritte).
RAe Brehm & v. Moers
Anna-Louisa-Karsch-Straße 2,
Spreepalais am Dom, 10178 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Ballermann Country
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Schriftarten, Wortverbindungen, graphischen Gestaltungen, Abwandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen, entsprechenden Untertitel und Zusammensetzungen für alle Medien, insbesondere Film, Fernsehen, Radio, Internet, Printmedien, Internetveröffentlichungen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und/oder digitale Medien und Netzwerke einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online und Offline-Dienste), Zeitungen, Zeitschriften, Bücher; so wie für Werke der ausübenden Kunst insbesondere Illustrationen, Malereien, Fotografien, Skulpturen, Zeichnungen; sowie für Reitsport-Veranstaltungen, Musik-Veranstaltungen nebst Partys und Events in Hallen, Festzelten sowie für Veranstaltungen der angewandten u. ausgeübten Kunst und Kultur insbesondere für Ausstellungen, Messen, öffentl. Aktionen, Vernissagen; sowie für Domainbezeichnungen und Merchandising-Produkte; sowie für Software-Erzeugnisse aller Art und Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich UMS, WAP, SMS, MMS).
A. Engelhardt-Markenkonzepte GmbH,
NL Scholten: Marken- & Sportrechte
Blockwinkel 87, 27251 Scholen
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Pferd & Fohlen
in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Darstellungsformen für alle Medien.
Rechtsanwälte Schaller & Masuch
Zum See 10, 24223 Schwentinental
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
Wissenslandkarten
Wissenslandkarte
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Robert Wreschniok, Jan Reiser
Ascholdingerstraße 11, 81479 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
KuReWA
Das Fachmagazin für Kur, Reha, Wellness & Aktivität
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Özdemir Aroma
Daimler Straße 12, 50827 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Die neue Woche
Wochenzeitung für den Kreis Hameln-Pyrmont und den Kreis Lippe
Meine Neue Woche
Wochenzeitung für den Kreis Hameln-Pyrmont und den Kreis Lippe
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
MPS Medien Verlag LTD
Vordere Straße 77, 32676 Lügde
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Remarry Me
Remarry Me - Für immer und immer
Wer traut wem?
in allen Schreibweisen, insbesondere Groß- und Kleinschreibung, Darstellungsformen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abwandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen, graphischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln, Schriftarten und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige elektronische Medien und Netzwerke einschließlich Offline- und Online-Diensten (insbesondere Internet), sonstige audiovisuelle Medien sowie Software-Erzeugnisse, CD-ROM, CD-I, DVD, alle sonstigen CD-Derivate, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art sowie sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging Systems, SMS, WAP), Merchandising-Produkte, Veranstaltungen, Bücher, Zeitschriften, Kataloge und alle anderen Printmedien und Druckerzeugnisse sowie Dienstleistungen aller Art.
GRUNDY Light Entertainment GmbH
Siegburger Straße 215, 50679 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:
Sonnenschutzwelt
für Zeitschriften und Printmagazine sowie für alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere Offline- und Onlinedienste; Film, Fernsehen, Rundfunk sowie Bild-, Ton- und Datenträger aller Art.
Schaudt Rechtsanwälte
Alexanderstraße 5, 70184 Stuttgart
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für
RecMag Extra - Best Of Workshops
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
RA Schmid-Loiper
Waldstraße 4, 82194 Gröbenzell
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für
Beef Buddies
Die dunkle Seite der Alpen
in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.
Anwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing
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