Aktuelle Ausgabe
Diese Woche

Nr. 1145 • Woche 42/2013
Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten exklusiven und umfassenden Titelschutz in Anspruch für den Begriff
DOKUVERSUM
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen zur Verwendung als Markenname bzw. Bezeichnung in allen Print- und elektronischen Medien (Online und Offline), in Form eines oder mehrerer Logos, sowie auf Werbeträgern aller Art, einschließlich der Unterbegriffe
dokuversum.de
dokuversum.com
dokuversum.tv
dokuversum.vod
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen zur Verwendung als Name bzw. Bezeichnung im Internet für Websites, soziale Medien, sowie einer Online-Plattform, die audiovisuelle Medien anbietet bzw. vermarktet.
Rechtsanwalt Dr. Günter Poll
Kufsteinerstraße 2, 83080 Oberaudorf
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
SightJogging in...
in allen Kombinationen, Schreibweisen, Abkürzungen, Schriftarten, für Medien aller Art, insbesondere für alle Printmedien und Druckerzeugnisse, aber auch Software-Erzeugnisse, Spiele, Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige audiovisuelle Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, ferner für elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich aller Online-Medien sowie sonstige Mediendienstleistungen und Medienprodukte aller Art, für Domainbezeichnungen, Multimedia-Anwendungen, Internet-Seiten und Apps, für Merchandising sowie für Bühnenprogramme, Vortragstitel, Messen und Kongresse.
Jörg Iske
Maingaustraße 27, 63179 Obertshausen
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für
Narrative: Vitamine für den Kommunikationserfolg
erfolgreicher Kommunizieren durch Narrative
positiv Kommunizieren durch Narrative
nachhaltig Kommunizieren durch Narrative
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Andreas Meusch
Mühlenkamp 33, 22303 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für unsere Mandantin Titelschutz in Anspruch für:
Nordkurier Online
Nordkurier Kompakt
Nordkurier Premium
Usedom Kurier Online
Usedom Kurier Kompakt
Usedom Kurier Premium
Uckermark Kurier Online
Uckermark Kurier Kompakt
Uckermark Kurier Premium
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Wortverbindungen und Kombinationen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, alle elektronischen und digitalen Medien, insbesondere Internetseiten und Apps einschließlich Merchandising.
Prof. Dr. Johannes Weberling Rechtsanwälte
Prinzessinnenstraße 14, 10969 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für Druckschriften, Filmwerke, Tonwerke, Bühnenwerke oder sonstige vergleichbare Werke Titelschutz in Anspruch für :
Schuldvermutung
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Arno Brauneis
Bauernmarkt 2, 1010 Wien / Österreich
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:
BLITZERABZOCKE
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Kombinationen und graphischen Gestaltungen, einschließlich Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Internet-Websites, Internet-Plattformen, Social-Media-Dienste, Communities im Internet und anderen Netzwerken, Facebook-Seiten, sowie für Software, Apps, Datenbanken, POI-Dienste, sonstige Off- und Online-Dienste, Online- und Printmedien, Druckerzeugnisse aller Art, Bücher, Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, CD-ROM, CD-I, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke.
FPS Fritze Wicke Seelig Rechtsanwälte & Notare
Große Theaterstraße 42, 20354 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Bauherrenreport
Handwerkerreport
Bauherrenzufriedenheit
Bauherrenbefragung
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Rechtsanwalt Volker Weise
Rheindorfer Straße 189, 40764 Langenfeld
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für
Hiergeblieben
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Lemon 1 Media GmbH
Brahmsweg 8, 25813 Husum
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für
Wirtschaftsrechtsprechung kompakt
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere Film, Fernsehen, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Software und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On-Line und Off-Line).
Rechtsanwalt Thomas Gottlöber
Lönsweg 29, 40822 Mettmann
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
backup festival
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, graphischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien einschließlich Ton- sowie Bild-Ton-Träger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Onlinedienste und Internet, DVD, CD-ROM und andere Datenträger sowie für audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Photographien, Bücher und alle Printmedien, Merchandising-Artikel sowie Veranstaltungen und Dienstleistungen aller Art.
Dr. Dietlinde Fuchs
Am Birnstiel 22, 07745 Jena
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Sterbekasse Stahlverein
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Sterbekasse Stahlverein
Winckelmannstraße 15, 40699 Erkrath
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
the KOUNT
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für Softwareerzeugnisse im Bereich sozialer Netzwerke.
Christian Schmidt
Harkortstraße 48, 22765 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für
Mumuland
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).
SevenPictures GmbH
Medienallee 7, 85774 Unterföhring
Unter Hinweis auf §§ 5,15 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Wenn der Seele Flügel wachsen (HT) - Miteinander leben (UT)
in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen für alle Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel, Bild-, Daten- und Tonträger, insbesondere Video/DVD und Hörbücher; sowie Online-Medien und Multimedia-Anwendungen, insbesondere Internet-Seiten und Apps.
Rechtsanwalt Joachim Fauth
Wilhelm-Blos-Straße 62, 70191 Stuttgart
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