Aktuelle Ausgabe
Diese Woche

Nr. 1152 • Woche 49/2013
Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV, Film und Software
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
Lungenexpress - Das Magazin für Atemwegserkrankte
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Andrea Horst
Buchenstraße 1, 89362 Offingen
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
MineTune
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Andreas Prietzel
Königsbacher Straße 28, 67067 Ludwigshafen
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Book
Double Book
Merkur Double Book
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abwandlungen, Abkürzungen, graphischen Gestaltungen und mit allen Zusätzen für sämtliche Medien, insbesondere Software für Computer- und Videospiele; Spielprogramm für Computer; Computerspiele; elektronische Spiele; Videospiele; Computerspiele, elektronische Spiele, elektronische Unterhaltung, Software für Freizeit und Erholung, Videospiele und Computersoftware, alles bereitgestellt in Form von Speichermedien; Programme zum Betreiben von elektrischen und elektronischen Apparaten für Spiel-, Vergnügungs- und/oder Unterhaltungszwecke; Computersoftware für Computerspiele im Internet; Online-Spiele (Software); Computersoftware in Form einer Applikation für mobile Geräte und Computer; Computersoftware für Kasino- und Spielhallenspiele, für Spielautomaten bzw. Slotmaschinen, Video Lottery Spielautomaten oder Glücksspiele über das Internet.
adp Gauselmann GmbH
Merkur-Allee 1-15, 32339 Espelkamp
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir hiermit für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
GKV-Lesezeichen
GKV-Lesezeichen 2014
in allen Schreibweisen, Schriftarten, Darstellungsformen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abwandlungen, Abkürzungen, graphischen Gestaltungen und mit allen Zusätzen für sämtliche Medien, insbesondere Druckereierzeugnisse aller Art und Form, Ton-, Bild- und Bildtonträger jeder Art, Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich Offline- und Online-Dienste, sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien sowie Software, CD, DVD, Merchandising, Veranstaltungen, Dienstleistungen sowie Domain-Bezeichnungen im Intra- und Internet. Der Schutz soll sich auch auf Einzel-, Unter- und Reihentitel sowie auf sinngemäße Titel beziehen und auf alle Sprachen erstrecken.
VON ROHR Patentanwälte Partnerschaft
Rüttenscheider Straße 62, 45130 Essen
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für Mandanten Titelschutz in Anspruch für die Titel:
Unfassbar, dreist und unverschämt
Effektive Lösungen für Behördenwahn und andere Stressmacher
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien (insbesondere Online/Internet), einschließlich Ton-, Bild-/Tonträger, Video, CD-ROM und/oder andere Datenträger, insbesondere und/oder CD, DVD.
Rechtsanwalt Alexander Isadi
Schauinslandstraße 2, 79194 Gundelfingen
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Eifelsüchtig
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Edit Line Verlags- und Produktionsgesellschaft mbH
Dekan-Laist-Straße 17, 55129 Mainz
Unter Hinweis auf §§ 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:
Neues Ruhr-Wort
in allen Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abkürzungen, grafischen Gestaltungen, Schreibweisen und Darstellungsformen und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere Druckereierzeugnisse, Zeitschriften, Newsletter, Bücher und andere Printmedien, Hörfunk, Film, Fernsehen, Video und sonstige elektronische Medien und Netzwerke einschließlich Offline- und Online-Dienste, Offline- und Online-Medien und Produkte, Streaming, Mobilfunkdienste, Internet-Domains, Internet-Seiten, Apps, sowie Bild-, Ton-, Bildton- und Datenträger.
Rohrbach Rechtsanwälte
Aduchtstraße 7, 50668 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für
Johanna und Jochen im Liebesglück
in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Off-Line- und On-Line-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art.
Straßer Feyock Ventroni Deubzer Rechtsanwälte
Oberanger 30, 80331 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für
Adrenaline Circus
Adrenalin Zirkus
Adrenalin Circus
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, Abwandlungen, Abkürzungen, grafischen Darstellungen, Untertiteln, Zusammensetzungen und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere für alle Druckerzeugnisse und Printmedien sowie Fernsehen, Film, Hörfunk, Video on Demand, Video, Ton- und Bildtonträger aller Art, CD-Rom, CD-I, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate, Software, Online- und Offline-Dienste, Internet und Multimedia-Anwendungen sowie sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Veranstaltungen und Merchandising.
BRAINPOOL TV GmbH
Schanzenstraße 22, 51063 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:
Wassergärten
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortkombinationen für Zeitschriften, Magazine.
Schulte-Franzheim Rechtsanwälte
Hohenstaufenring 78, 50674 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für
Quiz-Ass - der Klügste gewinnt!
Spreewaldkrimi - Möderische Hitze
Nordderby
Kriminalreport Hessen
in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.
Anwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Mona, kriegt ein Baby
Beinahe Schwägereltern
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Ninety-Minute Film GmbH
Monbijouplatz 5, 10178 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
Immobilienbrief Hamburg und der Norden
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Susanne Osadnik
Im Grund 6, 21629 Neu Wulmstorf
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine