Aktuelle Ausgabe
Diese Woche
Nr. 1183 • Woche 30/2014
Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Just 4 Fun - das Boyband Musical
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Kombinationen, Zusammensetzungen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen sowie graphischen Gestaltungen in allen Medien, Printmedien, Druckerzeugnissen, Software-Produkten, Film, Fernsehen oder Hörfunk und sonstige audiovisuelle Medien, Bild-, Ton- oder Datenträger aller Art, aber auch sonstige elektronische oder digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD, CD-ROM, CD-I, DVD, HD-DVD, Blue-Ray-Disc, einschließlich Multimediaanwendungen (Offline oder Online-Dienste) und sonstige Online-Medien und Online-Produkte sowie Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich UMTS, SMS, WAP), Domain-Bezeichnungen, Veranstaltungen und Merchandising aller Art.
Brehm & von Moers Rechtsanwälte in Partnerschaft
Oberbaumbrücke 1, 20457 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG und § 80 öUrhG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für
Liebe Erde
Liebe Erde Magazin
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Kanzlei Dr. Rehbock
Frühlingstraße 2, 82110 Germering
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für
Quizonkel.TV
Dein Einsatz, Promi!
Die 8 Stufen
Schlag den Millionär!
Sing wie ein Star!
in allen Schreibweisen für Druckwerke, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Hörfunk, Fernsehen, Film und Internet.
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Rothenbaumchaussee 132, 20149 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für
Vertiefungstexte zur Homöopathie
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Birgit Hackl
Warteweg 9, 37216 Witzenhausen
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für
TubeHeads
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Lumatik Film GmbH
Deutz-Mülheimer Straße 165, 51063 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:
Der Manager bist du
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Film und Fernsehen, Veranstaltungen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Druckerzeugnisse, Hörfunk, sowie Merchandising-Produkte aller Art.
Scheuermann Westerhoff Strittmatter Rechtsanwälte
Ackerstraße 11, 10115 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für
HEARTBEATZZ
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Bodystreet GmbH
An der Steinernen Brücke 1, 85757 Karlsfeld
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für
Atemlos
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Rechtsanwalt Axel Schwarzberg
Lietzenburgerstraße 99, 10707 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
SCHLAGERCAFÉ
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
radio B2 GmbH
Pfalzburger Straße 43-44, 10717 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für
Monaco
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Kanzlei Timm Rechtsanwälte
Herzog-Wilhelm-Straße 27, 80331 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für
FINANZ BETRIEB
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere Film, Fernsehen, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Software und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On-Line und Off-Line).
Rechtsanwalt Thomas Gottlöber
Lönsweg 29, 40822 Mettmann
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für
Puder-Luder
Nonstop Nommsen
Ich kann Promi!
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie Softwareerzeugnisse.
Rechtsanwalt Dr. Patrick Baronikians, Hofstetter, Schurack & Partner
Balanstraße 57, 81541 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für
Atemlos durch die Nacht
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Rechtsanwalt Axel Schwarzberg
Lietzenburgerstraße 99, 10707 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für
Kessler ist...
in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.
Anwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für
Die Babystation - Jeden Tag ein kleines Wunder
Die Mirs - Bollywood in Deutschland
in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messanger Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art.
Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Brienner Straße 9, 80333 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Jägerschnitzel
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste).
RedSeven Entertainment GmbH
Medienallee 7, 85774 Unterföhring
Unter Hinweis auf §§ 5,15 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Die schönsten Kurzgeschichten der Welt
Bildungslücken ade
Ein sauberes Zuhause
Wellness-Ratgeber fürs ganze Leben
- So bleiben Sie im Gleichgewicht
- So bleiben Sie geistig fit
Die beste Zeit kommt im Alter
- Geist und Seele stärken
- Haus und Garten richtig organisieren
in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen für alle Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel, Bild-, Daten- und Tonträger, insbesondere Video / DVD und Hörbücher; sowie Online-Medien und Multimedia-Anwendungen, insbesondere Internet-Seiten und Apps.
Rechtsanwalt Joachim Fauth
Wilhelm-Blos-Straße 62, 70191 Stuttgart
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für
Drunter & Brüder
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie Softwareerzeugnisse.
Rechtsanwalt Dr. Patrick Baronikians, Hofstetter, Schurack & Partner
Balanstraße 57, 81541 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für
pure VALUE
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
MAXX8 GmbH
Cuvilliésstraße 21, 81679 München
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