Aktuelle Ausgabe
Diese Woche
Nr. 1196 • Woche 43/2014
Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Rheinkind
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Nicole Altendorf & Michaela Materne
Gleueler Straße 217, 50935 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
Seegang
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Paul Berndt
Jungmannstraße 71, 24105 Kiel
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für Mandanten Titelschutz in Anspruch für die Titel:
Bühnenhelden
Rockparade
Rockpack
Spasspack
Comedypack
jeweils in allen Schreibweisen und Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Theater/Bühnen, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien (insbesondere Online/Internet), einschließlich Ton-, Bild-/Tonträger, Video, CD-ROM und/oder andere Datenträger, insbesondere und/oder CD, DVD.
Rechtsanwalt Alexander Isadi
Schauinslandstraße 2, 79194 Gundelfingen
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Massage
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM; DVD; CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.
Barde-Hoppe@Medien GmbH
Mitteldorfstraße 12, 37130 Gleichen
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Disney Finding Christmas
Disney Frohe Weihnachten, Carol
in allen Schreibweisen, möglichen Kombinationen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten in allen Medien, insbesondere Film-, TV und Radiosendungen sowie Bild-, Ton und Datenträger aller Art einschließlich Promotion, Merchandising und öffentliche Veranstaltungen.
The Walt Disney Company (Germany) GmbH
Kronstadter Straße 9, 11, 81677 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
SamSon
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Zusammensetzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, Untertiteln, grafischen Darstellungen und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Zeitungen und Zeitschriften, Bücher, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Onlinedienste und sonstige Online-Medien und -Produkte - sowie Internet.
WD Dr. Wartner Dr. Dietrich,
RA Dr. M. Rath-Glawatz
Korte Blöck 35, 22397 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich im Auftrag einer Mandantin Titelschutz in Anspruch für:
Griaß di´ Allgäu
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Zusammensetzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, Untertiteln, grafischen Darstellungen und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Zeitungen und Zeitschriften, Bücher, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Onlinedienste und sonstige Online-Medien und -Produkte sowie Internet.
RA Dr. Michael Rath-Glawatz
Korte Blöck 35, 22397 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Internationaler Erbrechtstag
in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.
Rechtsanwälte Stückemann & Sozien
Schloßstraße 11, 32657 Lemgo
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Ich bin die perfekte Frau
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
v. Einem & Partner Rechtsanwälte
Schlachte 3-5, 28195 Bremen
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:
selfmade living magazine
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Kanzlei am Meßberg/Rechtsanwältin Merkel
Meßberg 1, 20095 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Honey und Funny
Honey & Funny
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere elektronische Medien einschließlich Internet, Multimedia Anwendungen (Online- und Offline-Dienste), Fernsehen, Film, Hörfunk und Druckerzeugnisse.
Esther Schweins
Miriam Henseling
c/o CSP Rechtsanwälte
Weststraße 33, 40597 Düsseldorf
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für
Business Affairs
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere Film, Fernsehen, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Software und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On-Line und Off-Line).
Rechtsanwalt Thomas Gottlöber
Lönsweg 29, 40822 Mettmann
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
AutomobilWirtschaft
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Krafthand Medien GmbH
Walter-Schulz-Straße 1, 86825 Bad Wörishofen
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Set-Jetting
Set Jetting
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
LD Media, Lutz Deckwerth
Vetschauer Allee 20, 12527 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für
Familienfest
Terra X - Mammuts - Herrscher der Eiszeit
in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.
Anwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
Die Brigade
The Brigade
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Christian Limmer
Schwarzmannstraße 6, 80798 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Meine Post
Blatt der Frau
Super Monat
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
SCG Verlag Ltd.
Frickestraße 41, 20251 Hamburg
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