Donnerstag, 25. April 2024

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Diese Woche

Nr. 1197 • Woche 44/2014

Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

OYSTER

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Pressebüro ZEDLER
Boyenstraße 34, 10115 Berlin

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für

Wilma, Schwarzwaldwurm

in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen, Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Off-line- und On-Line-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art.

Ulrike M. Walter
Richard-Kuenzer-Straße 5, 79102 Freiburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für

Illegal Genius

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste).

Wild Trixx Media GmbH
Keferstraße 15, 80802 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für

Spurlos
Die Hartmanns - eine Großfamilie auf Achse
Die Fußbahns - Eine schrecklich tierische Familie

in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Off-Line- und On-Line-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art.

Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Brienner Straße 9, 80333 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

ZUMBA MISSION

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

thevissen filmproduktion
Mozartstraße 15, 50674 Köln

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Die neuen Musketiere
Die 3 neuen Musketiere

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Kombinationen, Abwandlungen, Kürzungen, Schriftarten, grafischen Gestaltungen und mit allen Zusätzen in sämtlichen Medien, einschließlich Tonträger, Bildtonträger, Ton-/Bildtonträger-Promotion, audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich Offline- und Onlinedienste, Domain-Bezeichnungen im Intra- und Internet sowie für Mobilfunkdienste, Multimedia-Anwendungen, Rundfunk- und Fernsehsendungen, Musik- und Bühnenveranstaltungen, Tourneen, Messen, Kongresse und sonstige Veranstaltungen aller Art, für Merchandising in jeder Form, für Druckerei-Erzeugnisse und Printmedien jeder Art sowie für Software-Erzeugnisse und Datenträger.

Sony Music Entertainment Germany GmbH
Balanstraße 73, Haus 31, 81541 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

MESSAGE. Internationale Zeitschrift für Journalismus

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Gesellschaft für Medienkultur und Qualitätsjournalismus gem. UG
Institut für Journalistik und Kommunikationswissenschaft
Allende-Platz 1, 20146 Hamburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für

Newtopia

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen. Die Inanspruchnahme bezieht sich auf alle Medien, insbesondere Druckereierzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).

Rechtsanwalt Dr. Paul B. Schäuble
Widenmayerstraße 23, 80538 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für

Über den Tag hinaus
Lichters Originale

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Anwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Haltestellen-Bühn

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Stadtmarketing Karlsruhe GmbH
Kaiserstraße 142-144, 76133 Karlsruhe

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