Freitag, 19. April 2024

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Diese Woche

Nr. 1204 • Woche 51/2014

Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für

Kunst gegen Bares

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, Druckerzeugnisse, Theater, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronischen Medien, einschließlich Ton und Bild (Datenträger, Video, DVD, CD, einschließlich Merchandising).

Gerd Buurmann
Zülpicher Wall 30, 50674 Köln

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für

Charter und Boot

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste).

Daniela Sawetzki
Dresdener Straße 3, 63322 Rödermark

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Väterherzen

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen und für alle Medien.

Fieldfisher
Am Sandtorkai 68, 20457 Hamburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für

Denn alle tragen Schuld
Ein Fall für Inspector Gamache

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Palatin Media Film- & Fernseh GmbH
Holzstraße 28, 80469 München

Unter Hinweis auf §§ 5,15 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Bildungslücken ade

in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen für alle Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel, Bild-, Daten- und Tonträger, insbesondere Video / DVD und Hörbücher; sowie Online-Medien und Multimedia-Anwendungen, insbesondere Internet-Seiten und Apps.

Rechtsanwalt Joachim Fauth
Wilhelm-Blos-Straße 62, 70191 Stuttgart

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Lust auf Boden

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

WSM GmbH
Karl-Bold-Straße 4, 77855 Achern

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für folgenden Titel:

macher und gestalter

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und graphischen Darstellungen für alle Medien, insbesondere Printmedien, z.B. Zeitschriften, Beilagen, Magazine, sowie auch für Rundfunk, Fernsehen, insbesondere Fernsehsendungen, Film und sonstige elektronische und digitale Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art sowie für Veranstaltungen und Dienstleistungen aller Art.

Senfft Kersten Nabert van Eendenburg
Schlüterstraße 6, 20146 Hamburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

#Boom!
Boom!
#Boom
Boom

in jeder Schreibweise, Darstellungsform, Schriftart, graphischen Gestaltung, Abwandlung, Abkürzung, Wortverbindung, Titelkombination als Einzel- und Reihentitel für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, elektronische und digitale Medien, sowie Offline- und Onlinedienste, audiovisuelle Medien und Multimedia-Anwendungen sowie Merchandising.

Rechtsanwalt Dr. Marcus Pilla
Marienplatz 26, 80331 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für

Das Spiel beginnt!
Die große Show von 3 bis 99
Kommissar Marthaler
Engel des Todes
Endstation Glück

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM; DVDs; CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Anwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für

So fährt die Welt
Schools on - Dreh Dein Ding

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste).

ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH
Medienallee 7, 85774 Unterföhring

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für

Horror Tattoos - Deutschland, wir retten Deine Haut

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste).

sixx GmbH
Medienallee 7, 85774 Unterföhring

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Essen auf Rädern

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

jamVerlag GmbH
Lausitzer Straße 9, 63075 Offenbach

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Manus Skript

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten und graphischen Darstellungen. Die Inanspruchnahme bezieht sich auf alle Medien, insbesondere Druckereierzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).

heldt zülch & partner Rechtsanwälte
Holstenwall 10, 20355 Hamburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Grumpy Dog
GrumpyDog
Grumpydog

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Andrea Brückner
Schloßstraße 3, 71735 Eberdingen

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für

Schweinskopf al dente. Ein Eberhoferkrimi
Grießnockerlaffäre. Ein Eberhoferkrimi
Sauerkrautkoma. Ein Eberhoferkrimi
Eis am Stiel
Lasst uns die Welt retten
The Tunnel - Mord kennt keine Grenzen
Afrika - Das magische Königreich
Afrika - Magisches Königreich
Abschussfahrt
Check it out
Ego
In Deinen Augen
Iceman
Eismann
Mordkommission Split
Mordkommission Split - Branca Maric und der Teufel von Split
Branca Maric und der Teufel von Split
Wölfe und Lämmer

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie Softwareerzeugnisse.

Rechtsanwalt Dr. Patrick Baronikians, Hofstetter, Schurack & Partner
Balanstraße 57, 81541 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Kinder der Verlierer
Nachkriegsland

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Michael Brenner
Hagenau 1, 22089 Hamburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für

Voelkels Flaschenpost Das Magazin der Naturkostsafterei

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Voelkel GmbH
Fährstraße 1, 29478 Höhbeck

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