Donnerstag, 28. März 2024

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Diese Woche

Nr. 1223 • Woche 21/2015

Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen unserer Mandanten Titelschutz in Anspruch für

MACHER

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ganghoferstraße 33, 80339 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Rosins Retter der Tafelrunde
Frank Rosin und die Retter der Tafelrunde

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste).

RED SEVEN ENTERTAINMENT GmbH
Medienallee 7, 85774 Unterföhring

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für

Aachen Reporter

in allen Schreibweisen, Formen und Darstellungen sowie Wortverbindungen, für alle Medien (Druckerzeugnisse, Radio, Fernsehen, Film, elektronische Medien, Multimedia-Anwendungen und On- und Offline-Dienste).

Thomas Görger
Buchenlandweg 33, 64295 Darmstadt

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 Markengesetz nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für

Internisten Fresh Up

in allen Schreibweisen, Schriftarten, Wortbindungen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen, graphischen Gestaltungen, entsprechenden Zusätzen, Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, insbesondere Bücher und alle anderen Printmedien, Tonträger und Merchandising, Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, CD-ROM, CD-I, DVD und MD (Mini Disk) und andere Datenträger sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Veranstaltungen und Dienstleistungen aller Art.

WOLPERT RECHTSANWÄLTE, Peter Keil Rechtsanwalt
Kaiser-Friedrich-Promenade 87, 61348 Bad Homburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Eifelgefühl

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten in allen Medien, Film-, TV- u. Radiosendungen, sowie Bild-, Ton und Datenträger aller Art einschließlich Promotion, Merchandising und öffentliche Veranstaltungen.

GAM Music Media
Brückenstraße 45, 50996 Köln

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:

Beatrice Egli - Die große Show der Träume

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Film und Fernsehen, Veranstaltungen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien sowie Netzwerke, Druckerzeugnisse, Hörfunk, sowie Merchandising-Produkte aller Art.

Scheuermann Westerhoff Strittmatter Rechtsanwälte
Ackerstraße 11, 10115 Berlin

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Der Energiehändler

in allen Schreibweisen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, grafischen Gestaltungen und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste und hier insbesondere Internet-Seiten, Internet-Portale, E-Paper, Apps, Blogs) sowie alle Printmedien und Druckerzeugnisse (Serien- und Einzelbandtitel), Bücher, Kalender, Bild-, Daten- und Tonträger sowie Dienstleistungen und Veranstaltungen aller Art.

prosync Projektmanagement/Projektsynchronisation
Paul-Küstner-Straße 13, 04177 Leipzig

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

azubity
azuity

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen und Zusammensetzungen, graphischen Gestaltungen, für Domainbezeichnungen, Off- und Onlinedienste, allen Printmedien sowie allen weiteren Medien, einschließlich audiovisuellen, elektronischen und digitalen Medien und Netzwerken, Veranstaltungen und Dienstleistungen aller Art.

scio-mondo Medien GmbH
Godeffroystraße 46, 22587 Hamburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für Mandanten Titelschutz in Anspruch für die Titel:

Sketch History
Gestern Show

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Theater/Bühnen, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien (insbesondere Online/Internet), einschließlich Ton-, Bild-/Tonträger, Video, CD-ROM und/oder andere Datenträger, insbesondere und/oder CD, DVD.

Rechtsanwalt Alexander Isadi
Schauinslandstraße 2, 79194 Gundelfingen

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:

Allerbeste Riesen Rätsel
Beste Riesen Rätsel

in allen Schreibweisen, Wortverbindungen, Titelkombinationen und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger sowie elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online und Offline Dienste).

Schieder und Partner Rechtsanwälte
Prinzregentenufer 3, 90489 Nürnberg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für

SCI: die Pfusch-Fahnder Service-Check Investigation
Spreewaldkrimi - Die Sturmnacht

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVDs, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Anwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing

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