Aktuelle Ausgabe
Diese Woche
Nr. 1274 • Woche 21/2016
Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV, Film und Software
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
natürlich leben
natürlich gesund
natürlich gesund leben
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Stein Consult GmbH
Parlerstraße 48, 70192 Stuttgart
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Werde Notfallsanitäter!
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
LUHRI GbR – Fachverlag für Notfall- und Rettungsmedizin
Mirecourtstraße 19, 53225 Bonn
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Königin und Samurai. Wenn Frau und Mann erwachen...
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Life Trust GmbH & Co. KG
Kronprinzenstraße 9, 76530 Baden-Baden
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:
FITADVISOR
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Wort- und Zeichenverbindungen, graphischen Darstellungen und Untertiteln für Zeitschriften, Magazine sowie sämtliche elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-i, Offline- und Online-Dienste, Bild-/ Ton-/ Datenträger, Softwareerzeugnisse, Multimedia-Anwendungen, insbesondere Internet-Seiten, Social Media-Seiten und Apps sowie sonstige Online-Medien.
HÖCKER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Friesenplatz 1, 50672 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Erfolgreich ohne Ziele
in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Zusammensetzungen und graphischen Gestaltungsweisen für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen sowie sonstige elektronische Medien sowie für Bild-, Ton- und Datenträger.
Draksal Fachverlag GmbH
Täubchenweg 8, 04317 Leipzig
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
The Berlin Century Museum
Das Jahrhundert Museum
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Star Entertainment GmbH
Friedrichstraße 125, 10117 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
CAMBODIA – Rubinrotes Vermächtnis
THE RAILWAY STATION – (Jonathan Kiru)
in allen möglichen Schreibweisen, Titelkombinationen, Wortverbindungen, Schriftarten, grafischen Gestaltungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse (Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Magazine usw.), Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet und elektronische und digitale Medien und Netzwerke aller Art.
Literaturbüro Oliver M. Heck
Turmstraße 5, 66459 Kirkel
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich im Auftrag einer Mandantin Titelschutz in Anspruch für die Titel:
Einfach weiter! ...
Einfach gut! ...
Einfach besser! ...
Einfach zum Ziel! ...
... jeweils in Kombination mit Sprachen und Zielgruppen
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten und Abwandlungen für Druckereierzeugnisse und alle sonstigen Medien einschließlich Software-Erzeugnissen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronischer Medien und Netzwerke sowie Multimedia-Anwendungen (Offline und Online-Dienste).
Rechtsanwältin Andrea Abing
Virchowstraße 2, 72800 Eningen u.A.
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Zwischen Meer und Maloche – Arbeiten, wo andere Urlaub machen
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste).
ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH
Medienallee 7, 85774 Unterföhring
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für:
ALL about Anime mit NinotakuTV
in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-i, Offline- und Online-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art.
Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Brienner Straße 9, 80333 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Bailey & ich
Bailey & me
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie Softwareerzeugnisse.
Rechtsanwalt Dr. Patrick Baronikians, Hofstetter, Schurack & Partner
Balanstraße 57, 81541 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Möbelmarkt sleep
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Wortverbindungen und Zusätzen sowie Kombinationen zur Verwendung in allen Medien.
Verlag Matthias Ritthammer GmbH
Andernacher Straße 5a, 90411 Nürnberg
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