Donnerstag, 18. April 2024

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Diese Woche

Nr. 1279 • Woche 26/2016

Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film

Unter Hinweis auf § 5 Ziff. 3 MarkenG nehme ich für meine Mandantin Titelschutz in Anspruch für den Titel:

Celebrity Submarine

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, (Mobil-) Telefondienste, CD-ROM, CD-i, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische un digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien.

Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB Rechtsanwälte, Arnt Göppert
Agrippinawerft 24 / Im Rheinauhafen, 50678 Köln

Unter Hinweis auf §§ 5,15 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Gesund kochen mit Kräutern und Gewürzen
Auf fast alles eine Antwort
Stimmt es, dass

in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen für alle Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel, Bild-, Daten- und Tonträger, insbesondere Video/DVD und Hörbücher; sowie Online-Medien und Multimedia-Anwendungen, insbesondere Internet-Seiten und Apps.

Rechtsanwalt Joachim Fauth
Wilhelm-Blos-Straße 62, 70191 Stuttgart

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Die Magie meines Lebens. Endlich Liebe spüren.

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Katharina Heike
Buchhierlstraße 15 a, 81479 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 1 und 3 sowie § 15 MarkenG und entsprechende europäische Gesetzesbestimmungen nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

MOEVENHERZ

in allen Schreibweisen, Satztypen, Darstellungsformen, Schriftarten und - varianten, Abwandlungen, Zusammensetzungen, Abkürzungen, Wort- und Zeichenverbin-dungen, möglichen Kombinationen, graphischen Darstellungen und – Gestaltun-gen sowie mit allen Zusätzen und Untertiteln, für sämtliche jetzigen und zukünftigen Medien, einschließlich Bild-, Ton-, Datenträger aller Art, für Print, Hörfunk, Film, Fernsehen und Videoproduktionen aller Art sowie für sonstige elektronische, audiovisuelle und digitale Medien und Netzwerke einschließlich On- und Offline-Dienste, CD-ROM, CD-I, DVD und sonstige Derivate, Telekommunikations-dienstleistungen insbesondere GPRS, UMTS, UMS, SMS, WAP, für Veranstaltungen aller Art, für Druckerzeugnisse, Produkte und Waren aller Art und Form, Merchandising, Marketing, Promotion-Services, Domainbezeichnungen, Intra- und Internetseiten sowie Internetauftritte.

Blue Shoreline GmbH
Graupferdsweg 10, 26725 Emden

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Digital Factory Journal
Das Industrie 4.0 Magazin

in allen Schreibweisen, insbesondere Groß- und Kleinschreibung, Darstellungsformen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abwandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln, Schriftarten und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere Printmedien und sonstige elektronische Medien und Netzwerke, einschließlich Offline- und Online-Diensten (insbesondere Internet), Hörfunk, Film, Fernsehen, sonstige audiovisuelle Medien sowie Software-Erzeugnisse, CDROM, CD-I, DVD, alle sonstigen CD-Derivate, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art sowie sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke inklusive Blogs und Tweets, Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging Systems, SMS, WAP), Merchandising-Produkte, Veranstaltungen, Bücher, Zeitschriften, Kataloge und alle anderen Printmedien und Druckerzeugnisse sowie Dienstleistungen aller Art.

VDE VERLAG GMBH
Goethering 58, 63067 Offenbach

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für unsere Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für:

ARSMONDO

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien.

Brix & Hansel Rechtsanwaltskanzlei
Rothenbaumchaussee 31, 20148 Hamburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

homesecurity

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Verlagshaus Wohlfarth GmbH
Stresemannstraße 20-22, 47051 Duisburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:

First Living

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere Printmedien, elektronische und digitale Medien, Netzwerke, Offline- und Onlinedienste sowie sonstige Online-Medien, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger.

Wilmer Cutler Pickering Hale and Dorr LLP
Friedrichstraße 95, 10117 Berlin

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für mein Magazin:

Rede Bürger

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Susan Röse Verlag
Avenariusstraße 15, 22587 Hamburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Risky Quiz
Norbert's ziemlich großer Tierladen

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste).

ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH
Medienallee 7, 85774 Unterföhring

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Willkommen in der Patchwork-Hölle
Urlaub in der Patchwork-Hölle
Ferien in der Patchwork-Hölle
Hochzeit in der Patchwork-Hölle
Scheidung in der Patchwork-Hölle
Weihnachten in der Patchwork-Hölle
Taufe in der Patchwork-Hölle
Geburtstag in der Patchwork-Hölle

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, Druckerzeugnisse, Theater/Bühnen, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronischen Medien, einschließlich Ton-, Bild-/Tonträger, Video, Datenträger, insbesondere CD, DVD, einschließlich Merchandising.

Ariane Krampe Filmproduktion GmbH
Südliche Münchner Straße 2, 82031 Grünwald

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

KAZOOM – DIE ACTION-TEAMSHOW
KZOOM – DIE ACTION-TEAMSHOW
KZOOOM – DIE ACTION-TEAMSHOW
KAZOOOM – DIE ACTION-TEAMSHOW

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, entsprechenden Zusätzen, Untertiteln und Zusammensetzungen in allen Medien, einschließlich Tonträgern, Bildtonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, sowie alle elektronische Medien, insbesondere auch Online- und Offline-Dienste (z.B. Internet, Apps), Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, insbesondere auch CD-ROM, DVD und Blu-ray sowie für sonstige audiovisuelle und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien, Veranstaltungen und Dienstleistungen aller Art.

VIMN Germany GmbH
Stralauer Allee 6, 10245 Berlin

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Der Abenteuerfotograf

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

TV Plus GmbH
Wilhelmstraße 11, 30171 Hannover

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für:

Nerdy Morning
Kupferfuchs zockt
Kupferfuchs zockt 18+

in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-i, Offline- und Online-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art.

Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Brienner Straße 9, 80333 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Der Hai – Magie eines Monsters
Das erste Mal
Unter der Haut

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVDs, CD-i, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Anwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Darf man das?

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVDs, CD-i, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Anwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing

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