Freitag, 26. April 2024

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Diese Woche

Nr. 1291 • Woche 38/2016

Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Einbruch, Raub, Vergewaltigung – Wie (un)sicher ist Deutschland? Der Faktencheck mit Claus Strunz

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste).

ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH
Medienallee 7, 85774 Unterföhring

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

ADJUSTUS
ADJUTANTUS

in allen Schreibweisen, Schriftarten, Wortverbindungen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen, graphischen Gestaltungen, entsprechenden Zusätzen, Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien und für alle Dienstleistungen, insbesondere für digitale und elektronische Medien und Online-Netzwerke, für Online-Services und Softwareerzeugnisse, für alle Druckerzeugnisse, für Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, für Film, Hörfunk, Fernsehen, für Merchandising und für Werbung.

Maximilian Wittum
Lange Straße 53, 31683 Obernkirchen

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für die Titel:

Meet the Parents
Meet the Parents – Erst die Eltern, dann das Vergnügen
Family Date

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, (Mobil-) Telefondienste, CD-ROM, CD-i, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien.

Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB Rechtsanwälte
Agrippinawerft 24 / Im Rheinauhafen, 50678 Köln

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

IM PARADIES UND ANDERSWO

in allen Wortverbindungen, Schreib- bzw. Darstellungsweisen und graphischen Gestaltungen für alle Medien.

Bavaria Film GmbH
Bavariafilmplatz 7, 82031 Geiselgasteig

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für folgenden Titel:

WAS TUN !/?

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und graphischen Darstellungen für alle Medien, insbesondere Printmedien, z.B. Zeitschriften, Beilagen, Magazine, sowie auch für Rundfunk, Fernsehen, insbesondere Fernsehsendungen, Film und sonstige elektronische und digitale Medien, Bild-, Ton-, und Datenträger aller Art sowie für Veranstaltungen und Dienstleistungen aller Art.

Senfft Kersten Nabert van Eendenburg
Schlüterstraße 6, 20146 Hamburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für die Titel:

Wir Querbäcker
Die Querbäcker

in allen Schreibweisen, Schriftarten, Wortverbindungen, Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und sonstige Druckerzeugnisse jeder Art und elektronische und digitale Medien, insbesondere CD-Rom, DVD und Online-Medien.

GÖHMANN Rechtsanwälte
Friedensstraße 2, 60311 Frankfurt am Main

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Deutschland Tanzt

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste).

ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH
Medienallee 7, 85774 Unterföhring

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Smarter World
Smarter World, Fachmedium für Energieeffizienz

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

WEKA FACHMEDIEN GmbH
Richard-Reitzner-Allee 2, 85540 Haar

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

greenup
green up

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Busche Verlagsgesellschaft mbH
Schleefstraße 1, 44287 Dortmund

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Der Medizin Ästhetik Talk

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Dr. Stefan Duve
Perusastraße 5, 80333 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

DER ÖLPRINZ
WINNETOU – DER ÖLPRINZ
DER SOHN DES BÄRENJÄGERS
UNTER GEIERN
WINNETOU – UNTER GEIERN
HALBBLUT
WINNETOU – HALBBLUT
DER GEIST DES LLANO ESTACADO
WINNETOU – DER GEIST DES LLANO ESTACADO
WEIHNACHT
WINNETOU – WEIHNACHT
OLD FIREHAND
WINNETOU & OLD FIREHAND
WINNETOU – OLD FIREHAND
SEIN FREUND OLD FIREHAND
WINNETOU UND SEIN FREUND OLD FIREHAND
WINNETOU – SEIN FREUND OLD FIREHAND
OLD SUREHAND
SEIN FREUND OLD SUREHAND
WINNETOU & OLD SUREHAND
WINNETOU – OLD SUREHAND
WINNETOU UND SEIN FREUND OLD SUREHAND
WINNETOU – SEIN FREUND OLD SUREHAND
DAS HALBBLUT APANATSCHI
WINNETOU – DAS HALBBLUT APANATSCHI
WINNETOU UND DAS HALBBLUT APANATSCHI
DURCH DIE WÜSTE
DURCHS WILDE KURDISTAN
VON BAGDAD NACH STAMBUL
IN DEN SCHLUCHTEN DES BALKAN
DURCH DAS LAND DER SKIPETAREN
DER SCHUT
IM REICHE DES SILBERNEN LÖWEN
KARA BEN NEMSI – TRILOGIE
KARA BEN NEMSI – DURCH DIE WÜSTE
KARA BEN NEMSI – DURCHS WILDE KURDISTAN
KARA BEN NEMSI – VON BAGDAD NACH STAMBUL
KARA BEN NEMSI – IN DEN SCHLUCHTEN DES BALKAN
KARA BEN NEMSI – DURCH DAS LAND DER SKIPETAREN
KARA BEN NEMSI – DER SCHUT
KARA BEN NEMSI – IM REICHE DES SILBERNEN LÖWEN

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie Softwareerzeugnisse.

Rechtsanwalt Dr. Patrick Baronikians, Hofstetter, Schurack & Partner
Balanstraße 57, 81541 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für:

Bierparadies Deutschland
Deutschland im Fastfood-Fieber – günstig, schnell und lecker

in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-i, Offline- und Online-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art.

Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Brienner Straße 9, 80333 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

TEAM PLAYGROUND
Jella jagt das Glück

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckerzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVDs, CD-i, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Anwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Der gleiche Himmel

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVDs, CD-i, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Anwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Im Zweibettzimmer

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVDs, CD-i, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Anwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

hochkant

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckerzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVDs, CD-i, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Anwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing

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