Freitag, 29. März 2024

Aktuelle Ausgabe

Diese Woche

Nr. 1292 • Woche 39/2016

Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Das Unternehmer-Logbuch

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

werdewelt Verlags- und Medienhaus GmbH
Aarstraße 6, 35756 Mittenaar-Bicken

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:

Tauchgang zu den Pharaonen
Franck Goddios Entdeckungen in Ägypten
Diving to the pharaohs
Franck Goddio’s discoveries in Egypt
2000 ans sous les mers
Les decouvertes de Franck Goddio en Egypte

in allen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Schriftarten und Zusätzen für Medien, insbesondere für alle Printmedien und Druckerzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige audivisuelle Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, einschließlich CD-ROM, CD-I und DVD, ferner für elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich Online-Medien, Online- und Offline-Dienste sowie sonstige Mediendienstleistungen und Medienprodukte aller Art, für Domain-Bezeichnungen, Multimedia-Anwendungen, für Event-Merchandising sowie Veranstaltungen aller Art, insbesondere Ausstellungen.

IRION | Kanzlei für Medienrecht
Kleine Seilerstraße 1, 20359 Hamburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Bischofsdinner

in allen Wortverbindungen, Schreib- bzw. Darstellungsweisen und graphischen Gestaltungen für alle Medien.

Bavaria Film GmbH
Bavariafilmplatz 7, 82031 Geiselgasteig

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Welt des Vergessens
Karrierekiosk
Ammerland erleben
Bremen erleben
Hannover erleben
Oldenburg erleben
Wilhelmshaven erleben

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Kommunikation & Wirtschaft GmbH
Baumschulenweg 28, 26127 Oldenburg

Unter Hinweis auf §§ 5, 15 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Geheimnisvolle Orte in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Der praktische Wegweiser für die digitale Welt

in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen für alle Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel, Bild-, Daten- und Tonträger, insbesondere Video/DVD und Hörbücher, sowie Online-Medien und Multimedia-Anwendungen, insbesondere Internet-Seiten und Apps.

Rechtsanwalt Joachim Fauth
Wilhelm-Blos-Straße 62, 70191 Stuttgart

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

CATO

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Rechtsanwalt Bernd Roloff
Adlerhorst 5, 22459 Hamburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Be a part of it

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abwandlungen, Abkürzungen, graphischen Gestaltungen und mit allen Zusätzen für sämtliche Medien, insbesondere Software für Computer- und Videospiele; Spielprogramm für Computer; Computerspiele; elektronische Spiele; Videospiele; Computerspiele, elektronische Spiele, elektronische Unterhaltung, Software für Freizeit und Erholung, Videospiele und Computersoftware, alles bereitgestellt in Form von Speichermedien; Programme zum Betreiben von elektrischen und elektronischen Apparaten für Spiel-, Vergnügungs- und/oder Unterhaltungszwecke; Computersoftware für Computerspiele im Internet; Online-Spiele (Software); Computersoftware in Form einer Applikation für mobile Geräte und Computer; Computersoftware für Kasino- und Spielhallenspiele, für Spielautomaten bzw. Slotmaschinen, Video Lottery Spielautomaten oder Glücksspiele über das Internet.

adp Gauselmann GmbH
Merkur-Allee 1-15, 32339 Espelkamp

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Swantje wird das Baby schon schaukeln
Frag Dr. D.

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen und für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträter jeder Art, Internet und sonstige elektronische Medien und Netzwerke, Online- und Offline-Dienste, Apps, Social-Media-Plattformen.

Frömming Mundt & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB
Mittelweg 161, 20148 Hamburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

HygieneNews
Hygiene News
Hygienenews.com
hygienenews.de

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Eisenführ Speiser Patentanwälte Rechtsanwälte PartGmbB
Anna-Louisa-Karsch-Straße 2, 10178 Berlin

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

dental fuck ups
dentalfuckups.com
dentalfuckup.com
dental-fuck-ups.com
dental-fuck-up.com
dentalfuckups.de
dentalfuckup.de
dental-fuck-ups.de
dental-fuck-up.de

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Eisenführ Speiser Patentanwälte Rechtsanwälte PartGmbB
Anna-Louisa-Karsch-Straße 2, 10178 Berlin

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

The Man of Hope

in allen Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abwandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen, Darstellungsformen, graphischen Gestaltungen, Schreibweisen, insbesondere Groß- und Kleinschreibung, Schriftarten, entsprechenden Untertiteln und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige elektronische Medien und Netzwerke einschließlich Offline- und Online-Diensten (insbesondere Internet, VoD, PayPerView), sonstige audiovisuelle Medien sowie Software-Erzeugnisse, CD-ROM, CD-i, DVD, Bluray, alle sonstigen CD-Derivate, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art sowie sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging Services, SMS, WAP), Merchandising, öffentliche Veranstaltungen, Bücher, Zeitschriften, Kataloge und alle anderen Printmedien und Druckerzeugnisse sowie Dienstleistungen aller Art.

Zeitsprung Pictures GmbH
Alter Militärring 8a, 50933 Köln

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

WINNETOU – DER SOHN DES BÄRENJÄGERS

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie Softwareerzeugnisse.

Rechtsanwalt Dr. Patrick Baronikians, Hofstetter, Schurack & Partner
Balanstraße 57, 81541 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Ihr Traum von ...
Sein Traum von ...
Mein Traum von Kanada

in allen Wortverbindungen, Schreib- bzw. Darstellungsweisen und graphischen Gestaltungen für alle Medien.

Bavaria Film GmbH
Bavariafilmplatz 7, 82031 Geiselgasteig

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Changement

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere Film, Fernsehen, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Software und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online und Offline).

Rechtsanwalt Thomas Gottlöber
Adlerstraße 18, 40211 Düsseldorf

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

WOLF

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Wort- und Zeichenverbindungen, graphischen Darstellungen und Untertiteln für Zeitschriften, Magazine sowie sämtliche elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-i, Offline- und Online-Dienste, Bild-/Ton-/Datenträger, Softwareerzeugnisse, Multimedia-Anwendungen, insbesondere Internet-Seiten, Social Media-Seiten und Apps sowie sonstige Online-Medien.

Schulz Noack Bärwinkel Rechtsanwälte PartmbB
Baumwall 7, 20459 Hamburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Einfach fit: Das Foodmagazin für gesunden Genuss

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen,graphischen Gestaltungen und Abwandlungen für alle Medien, insbesondere Printmedien, elektronische und digitale Medien sowie Online-Dienste.

Rechtsanwältin Gabriela Hellwig
Buxtrup 29, 48301 Nottuln

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Geschmackssache

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste).

ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH
Medienallee 7, 85774 Unterföhring

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Germania

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Hyperbole Medien GmbH
Pfuelstraße 5, Aufgang VI, 10997 Berlin

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:

KIEZ DIVA

in allen denkbaren Schreibweisen, Schriftarten, Abwandlungen, Darstellungsformen, Kombinationen und Wortverbindungen für alle Medien und Werkformen, insbesondere Bühnenaufführungen, Druckereierzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien, einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste).

Brehm & v. Moers Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Große Bleichen 31, 20354 Hamburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Ausbildungskompass

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen und Darstellungsformen, Abwandlungen, Schriftarten, Wortverbindungen und Zusammensetzungen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, einschließlich Multimediaanwendungen (Offline- und Online-Dienste), Hörfunk, Fernsehen, Film.

Röthig Medien Verlags GmbH & Co. KG
Lahnstraße 52, 12055 Berlin

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für:

Promis am Herd – Wer kocht besser
Die Hitrekorde – Das Beste der 90er

in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-i, Offline- und Online-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art.

Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Brienner Straße 9, 80333 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

36G
Job-Futuromat

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckerzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVDs, CD-i, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Anwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Magazin für Journalismus
Journalismus-Magazin
Journalismus
Magazin für Journalisten

in allen möglichen Schreibweisen, Titelkombinationen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Wortverbindungen, grafischen und typografischen Gestaltungen, Abwandlungen und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse (Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Magazine usw.), Hörfunk, Film, Fernsehen, Audio-, Bild- und Datenträger aller Art, Internetseiten & Plattformen, Apps, Social Media-Plattformen, hybride Kurse und Online-Kurse, Online-Akademien, E-Books, E-Zines, Blogs sowie audiovisuelle, elektronische und digitale Medien aller Art, Netzwerke, Telekommunikationsdienstleistungen, sowie öffentliche Veranstaltungen, Trainings, Seminare und Vorträge, Merchandising.

New Business Verlag GmbH & Co. KG
Nebendahlstraße 16, 22041 Hamburg

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