Freitag, 29. März 2024

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Diese Woche

Nr. 1308 • Woche 3/2017

Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

GOLFMAGAZIN BREMEN UND UMZU

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Rechtsanwälte kessler & partner
Martinistraße 57, 28195 Bremen

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

German CIO Board

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien und sonstigen Werkarten.

merlekerpartner Rechtsanwälte Notare
Hardenbergstraße 10, 10623 Berlin

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für folgenden Titel:

Oßweiler Nachrichten

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Zusammensetzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, Untertiteln, grafischen Darstellungen und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Zeitungen und Zeitschriften, Bücher, Bild-, Ton- und Datentäger aller Art, elektronische und digitale Medien und Onlinedienste und sonstige Online-Medien und -Produkte sowie Internet.

Löffler-Wenzel-Sedelmeier PartG mbB Rechtsanwälte
Königstraße 1A, 70173 Stuttgart

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für die Titel:

Franchise Magazin
Franchise Welt

in allen Schreibweisen, Schriftarten, Wortverbindungen, Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und sonstige Druckerzeugnisse jeder Art und elektronische und digitale Medien, insbesondere CD-Rom, DVD und Online-Medien.

GÖHMANN Rechtsanwälte
Friedensstraße 2, 60311 Frankfurt am Main

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

In 80 Frauen um die Welt
Dieses bescheuerte Herz
Lehrerkind
Platzhirsche
DER PROFESSOR

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie Softwareerzeugnisse.

Rechtsanwalt Dr. Patrick Baronikians, Hofstetter, Schurack & Partner
Balanstraße 57, 81541 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Bayerische Akademie für Wirtschaftskommunikation
Bayerische Akademie für Werbung und Marketing
BAW Bayerische Akademie für Wirtschaftskommunikation
BAW Bayerische Akademie für Werbung und Marketing

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Nils-Peter Hey
Landsberger Straße 482, 81241 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Leider verwandt

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, grafischen Gestaltungen, Schriftarten, Zusammensetzungen und Wortverbindungen für Film, Rundfunk (Fernsehen, Hörfunk), digitale Medien und Netzwerke, für Bild-, Bild/Ton- und digitale Datenträger aller Art (Video, DVD etc.) sowie für Merchandisingprodukte, Domains, Dienstleistungen, Software und Anwendungen, Veranstaltungen und Telekommunikationsdienste aller Art.

Krebs & Krappen Film GmbH
Eppendorfer Weg 258, 20251 Hamburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Heilbronn Exklusiv
Hohenlohe Exklusiv
Heilbronn-Franken Exklusiv
Heilbronn Exclusive
Hohenlohe Exclusive
Heilbronn-Franken Exclusive

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Wortverbindungen und grafischen Gestaltungen zur Verwendung für alle Medien, einschl. Merchandising. Insbesondere Print- und Online-Medien und -Produkte, Internet-Domains, Homepages und sonstige elektronische und digitale Medien sowie für Bild-, Ton- und Datenträger.

pVS – pro Verlag und Service GmbH & Co. KG
Stauffenbergstraße 18, 74523 Schwäbisch Hall

Unter Hinweis auf § 5 (3) iVm § 15 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

TNT – Technik, News & Trends
TNT – Technik & Trends

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, graphischen Gestaltungen und mit allen Zusätzen für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Hörbücher, e-books, Tonträger, alle Medien, insbesondere Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art.

Geitz Truckenmüller Lucht Christ Patentanwälte PartGmbB
Teckstraße 18, 72124 Pliezhausen

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

RADAR MAGAZIN
START MAGAZIN

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Independent Media AG
Geibelstraße 6, 81679 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für:

Schätz Dich reich! Das Trödelquiz
Trödelboom und Schnäppchenjagd! Die große Welt der kleinen Geschäfte

in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-i, Offline- und Online-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art.

Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Brienner Straße 9, 80333 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Für Emma und ewig
Raus aus dem Zwang
Bis das Eis bricht

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste).

ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH
Medienallee 7, 85774 Unterföhring

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Strawanzen mit Stofferl Well
Draußen schlafen – Der Bettkampf
neoManiacs

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM; DVDs; CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Anwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing

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