Freitag, 26. April 2024

Aktuelle Ausgabe

Diese Woche

Nr. 1321 • Woche 16/2017

Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

ORTHOEXTRA
ORTHOEXTRA by SchuhMarkt

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Verlag Chmielorz GmbH
Marktplatz 13, 65183 Wiesbaden

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:

engage!

in allen denkbaren Schreibweisen, Schriftarten und -größen, Darstellungsformen, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, graphischen Darstellungen, Untertiteln und/oder Zusammensetzungen, in allen Medien, insbesondere Zeitungen, Zeitschriften, Büchern und sonstigen Druckerzeugnissen, Tonträger, Bild-/Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, digitale Datenträger (wie CD-Rom, CD-I, DVD, MD) und/oder Onlinedienste sowie Internet.

Rittershaus Rechtsanwälte PartGmbB, Rechtsanwalt Dr. Martin Schmidhuber
Harrlachweg 4, 68163 Mannheim

Unter Hinweis auf §§ 5, 15 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Super gesund, super einfach
Schnelle Hilfe für Missgeschicke aller Art
Alles Apfel
Guter Rat, gar nicht teuer
Heilmitteln aus der Natur auf der Spur
Das ultimative Buch des Wissens
Im Spiegel der Vergangenheit

in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen für alle Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel, Bild-, Daten- und Tonträger, insbesondere Video/DVD und Hörbücher sowie Online-Medien und Multimedia-Anwendungen, insbesondere Internet-Seiten und Apps.

Rechtsanwalt Joachim Fauth
Wilhelm-Blos-Straße 62, 70191 Stuttgart

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

ORTHOEXTRA
ORTHOEXTRA by SchuhMarkt

in allen möglichen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Verlag Chmielorz GmbH
Marktplatz 13, 65183 Wiesbaden

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

INK SOCIETY
Magazin für Tätowierkultur
INKSIDER
INK STYLE

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortkombinationen, allein stehend oder mit entsprechenden Zusätzen und Untertiteln, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse und Printmedien aller Art.

tattooculture media Volker Müller-Veith
Prenzlauer Allee 218, 10405 Berlin

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

E-Ruption

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

BROADVIEW TV GmbH
Ubierring 61a, 50678 Köln

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen MandantenTitelschutz in Anspruch für:

Compassionate Media

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

SGP Rechtsanwälte PartGmbB
Prinzregentenplatz 21, 81675 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für

Auf Station – Die Kinderklinik
Hand drauf! Feilschen mit Alex Walzer
Love Island – heiße Flirts und wahre Liebe
Sex Secrets – Das macht Deutschland an!

in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Off-Line- und On-Line-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art.

HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Brienner Straße 9/Amiraplatz, 80333 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Das Mehr Magazin – Für Ihr Wohlbefinden

in allen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Schriftarten und Zusätzen für Medien, insbesondere für Printmedien und Druckerzeugnisse.

PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co. KG
Pfingstweidstraße 10-12, 68199 Mannheim

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

DER GOLEM
DIE RÜCKKEHR DES GOLEM
DAS GEHEIMNIS DES GOLEM
DER FLUCH DES GOLEM
GOLEM
DIE JAGD NACH DEM GOLEM
GUSTAV MEYRINKs DER GOLEM
ANGELINA UND DER GOLEM

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse , Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie Softwareerzeugnisse.

Remien Fernes Katzlinger, Dr. Jörg Katzlinger, Rechtsanwälte Partnerschaft
Galileiplatz 1, 81679 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Nix Festes

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVDs, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Anwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing

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