Freitag, 19. April 2024

Aktuelle Ausgabe

Diese Woche

Nr. 1385 • Woche 37/2018

Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film

Unter Hinweis auf §§ 5, 15 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Den Arzt verstehen
Bleiben Sie in Ihrem geliebten Zuhause
Gesundheit pur
Vom Sternenstaub zum Menschen
Verbotenes Wissen der Handwerker
Woher stammt das eigentlich?
Die Naturwunder Deutschlands
Die faszinierende Welt der Bibel
Lecker-leichte 500-Kalorien-Rezepte
Die bewährte Heilkunde der Hildegard von Bingen

in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen für alle Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel, Bild-, Daten- und Tonträger, insbesondere Video/DVD und Hörbücher sowie Online-Medien und Multimedia-Anwendungen, insbesondere Internet-Seiten und Apps.

Rechtsanwalt Joachim Fauth
Wilhelm-Blos-Straße 62, 70191 Stuttgart

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Goethe Group

in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-i, Offline- und Online-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art.

Goethe Group GbR
Siolistraße 7 (Haus 6), 60323 Frankfurt am Main

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für TV Format:

The True Night Show – Das Comedy Office
Wer hätte das gedacht? – Die Comedy-Show der Rätsel

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Ballerstaller Media
Liebigstraße 41, 80538 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen MandantenTitelschutz in Anspruch für:

TWIN TEAMS – Die Geschwister-Challenge

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckerzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVDs, CD-i, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Anwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Servus, Schwiegersohn

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline einschließlich Webpage-Auftritte).

Yalla Productions GmbH
Herzog-Heinrich-Straße 38, 80336 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen MandantenTitelschutz in Anspruch für:

Wuffel, der Wunderhund
Unit 42
klassik shorts

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckerzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVDs, CD-i, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Anwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

WÜRFEL LIEBE A bis Z

in allen Schreibweisen, Wortverbindungen, Schreib- bzw. Darstellungsweisen und graphischen Gestaltungen für alle Printmedien, insbesondere Buch als auch Serien- und Einzelbandtitel, Bild-, Daten- und Tonträger, insbesondere Video/DVD und Hörbücher sowie Online-Medien und Multimedia-Anwendungen, insbesondere Internet-Seiten und Apps.

RA Julianne Ferenczy
Hauptstraße 4, 8872 Weesen, Schweiz

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

12 Nächte
12 Nights

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Gaumont GmbH
Markgrafenstraße 36, 10117 Berlin

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für folgende Titel:

motorfreunde
MotorManiacs

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Printmedien, elektronische und digitale Medien sowie Onlinedienste einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online und Offline).

Löffler-Wenzel-Sedelmeier PartG mbB Rechtsanwälte
Königstraße 1A, 70173 Stuttgart

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Sudoku Streets
Sudoku Classic
Streets
Streets eine Sudoku Variante

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

kr3m.media GmbH
Kaiserstraße 158, 76133 Karlsruhe

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Edition. Das Stilmagazin.

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

B2B Media GmbH & Co KG.
Salzweg 17, A5081 Salzburg-Anif

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Gremms Märchen aus 1001 Nacht
Gromms Märchen aus 1001 Nacht
Grumms Märchen aus 1001 Nacht
Märchen aus 1001 Nacht

in allen Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abwandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen, Darstellungsformen, graphischen Gestaltungen, Schreibweisen, insbesondere Groß- und Kleinschreibung, Schriftarten, entsprechenden Untertiteln und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige elektronischen Medien und Netzwerke einschließlich Offline- und Online-Diensten (insbesondere Internet), sonstige audiovisuelle Medien sowie Software-Erzeugnisse, CD-ROM, CD-i, DVD, alle sonstigen CD-Derivate, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art sowie sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging Systems, SMS, WAP), Merchandising, öffentliche Veranstaltungen, Bücher, Zeitschriften, Kataloge und alle anderen Printmedien und Druckerzeugnisse sowie Dienstleistungen aller Art.

Jürgen Grillmayer
Aalener Straße 3, 71640 Ludwigsburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Wann sagt Sie endlich Hitler?
Selbstwert ist Geld wert!

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Daniela Landgraf
Daimlerstraße 11, 22763 Hamburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Moderne Polizei

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

ProPress Verlagsgesellschaft mbH
Friedrich-Ebert-Allee 57, 53113 Bonn

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Meerzeit mit 50

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Wort- und Zeichenverbindungen, graphischen Darstellungen und Untertiteln für Zeitschriften, Magazine sowie sämtliche elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-i, Offline- und Online-Dienste, Bild-/Ton-/Datenträger, Softwareerzeugnisse, Multimedia-Anwendungen, insbesondere Internet-Seiten, Social Media-Seiten und Apps sowie sonstige Online-Medien.

Petra Schreiber-Finke
Papiermühlenweg 22, 52070 Aachen

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen MandantenTitelschutz in Anspruch für:

Mit der Tür ins Haus
Aber ich liebe dich nicht!

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckerzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVDs, CD-i, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Anwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für:

Mein Date ohne mich
Oh Babys! Drillinge und mehr

in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-i, Off-Line- und On-Line-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art.

HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Brienner Straße 9, 80333 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:

Milch pur

in allen Schreibweisen, Kombinationen und Darstellungsformen für Druckwerke, für Ton-, Bild-, Datenträger, elektronische Medien (einschließlich Rundfunk, Multimedia-Produkte, Telemedien) sowie für alle sonstigen Medien.

RAe Romatka & Collegen, Rechtsanwalt Gerold Skrabal
Karlsplatz 5/V, 80335 München

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