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Medien & Recht
Wer im Dezember 1971 schon fernsehen durfte, erinnert sich sicherlich an den ZDF-Vierteiler „Der Seewolf“ und den “kartoffelquetschenden“ Hauptdarsteller Raimund Harmstorf alias Kapitän Wolf Larson. Jetzt wurde der Jack-London-Roman gleich doppelt neu verfilmt. Das ZDF beauftragte wieder die Tele München Gruppe, die schon den 71er-Klassiker für den Mainzer Sender produzierte und für ProSieben ging die Hofmann & Voges Entertainment GmbH München ans Werk.
Obwohl ProSieben den „Seewolf“ schon im Herbst ausstrahlen will, ist nicht klar, ob der Film auch unter diesem Titel laufen darf. Denn die Tele München pocht auf ihre älteren Rechte. Das Landgericht München I hat den Titelstreit nun zugunsten der klagenden Tele München entschieden, die von der Münchner Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz vertreten wurde. Die Hofmann & Voges-Produktion darf nach Aussage des Gerichts den Titel „Seewolf“ oder „Der Seewolf“ nicht verwenden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Rechtsanwalt Bernhard Buchner, Kanzlei Lausen Rechtsanwälte München, erklärte gegenüber dem Titelschutz Anzeiger, er werde zusammen mit seiner Mandantin Hofmann & Voges das Urteil prüfen, sobald die schriftliche Begründung vorliegt und über weitere rechtliche Schritte nachdenken.
(al) 15.09.2008
Deutschlands Anwälte und Kanzleien für Medienrecht