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eBay: Millionenstrafe für den Verkauf von Marken-Parfüms

Das Internetauktionshaus eBay ist vom Pariser Handelsgericht mit einer Ordnungsstrafe von 1,7 Millionen Euro belegt worden. Die Geldstrafe bezieht sich auf eine Unterlassungsverfügung der LVMH Group (MOËT HENNESSY LOUIS VUITTON) gegen den Verkauf der LVMH-Parfümmarken Christian Dior, Givenchy, Guerlain und Kenzo durch französische eBay-Kunden. Das Auktionshaus war im Juni 2008 für den Handel mit gefälschten LVMH-Luxusprodukten in Frankreich zu einer Geldstrafe von 38,6 Millionen Euro verurteilt worden. Das Pariser Gericht untersagte auch den Handel mit Original-Parfums und forderte eBay auf, die speziellen Vertriebswege des Luxuskonzerns zu respektieren.

Alex von Schirmeister, General Manager eBays in Frankreich kritisierte die Unterlassungsverfügung in einer Pressemitteilung als „wettbewerbsschädigend“ und „Missbrauch selektiver Vertriebssysteme“.

„Wir gehen davon aus, dass die übergeordneten Gerichte diese Entscheidung aufheben und gewährleisten werden, dass E-Commerce-Unternehmen wie eBay Käufern und Verkäufern auch zukünftig als Plattformen dienen, um mit authentischen Produkten zu handeln“, erklärte von Schirmeister. „Angesichts der Tatsache, dass eBay der Unterlassungsverfügung nachgekommen ist, ist die Ordnungsstrafe selbst unverhältnismäßig. Sie ist in keinster Weise im Einklang mit den juristischen Erfolgen von eBay in Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Belgien und den USA.“

Um der Verfügung zu entsprechen hätte eBay hochmoderne Filtersoftware eingesetzt, um die eingestellten Artikel zu prüfen. Vor Gericht hätte LVMH nur Informationen zu 1.341 der 200 Millionen täglich eingestellten Artikel vorgelegt. Nach Einschätzung des Internetauktionshauses wären diese Artikel von Nutzern eingestellt worden, die bewusst versuchten, die von eBay eingesetzten umfassenden Systeme zu umgehen.

Die Berufungsverhandlungen zu der Unterlassungsverfügung sind für Mai 2010 geplant.


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(al) 01.12.2009


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