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Medien & Recht

RTL durfte heimlich in Arztpraxis filmen

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Montag eine einstweilige Verfügung gegen die RTL Television GmbH aufgehoben. Die Verfügung richtete sich gegen die Anfertigung versteckter Kamerabilder in einer Düsseldorfer Arztpraxis. Für die RTL-Sendung „Extra“ im Juni 2009 war in einer Reportage „Gedopt am Arbeitsplatz“ heimlich ein Beratungsgespräch eines Arztes mit einer Reporterin, die sich als Patientin ausgegeben hatte, aufgenommen worden. Nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf hatte der Sender den Arzt damit in seinen allgemeinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Das OLG Düsseldorf hob die Entscheidung nun auf. Der Mediziner könne kein grundsätzliches Verbot der Anfertigung von Aufnahmen in seiner Praxis erwirken.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Elmar Schumacher, der den Sender in diesem Fall beriet, erklärte in einer Pressemitteilung: „Das Urteil des OLG belegt, dass RTL hier rechtmäßig agiert, wenn man auch weiterhin im Interesse der Zuschauer solche Drehs macht. Das von RTL erstrittene Urteil garantiert den elektronischen Medien auch weiterhin die Freiheit solcher Recherchemethoden.“

In einem zweiten Fall konnte sich der Sender aber nicht durchsetzen und muss nun einem Autofahrer 15 000 Euro Entschädigung für einen ebenfalls im Magazin „Extra“ ausgestrahlten Beitrag zahlen. Der Kläger war bei einer Drogenkontrolle durch Zollbeamte an der deutsch-niederländischen Grenze gefilmt und im Beitrag namentlich genannt worden. Während der Aufnahmen waren in dem von ihm gefahrenen Fahrzeug 65 Gramm Marihuana gefunden worden. Doch der Wagen war ein von mehreren Fahrern genutzter Firmenwagen. Der Kläger wurde zwischenzeitlich freigesprochen. Das Berufungsgericht bestätigte nun, wie das Branchenmagazin DWDL.de berichtete, das Urteil des Landgerichts Kleve, wonach eine stillschweigende Billigung der Filmaufnahmen durch den Autofahrer nicht vorgelegen habe.


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(al) 10.03.2010


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