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Medien & Recht
Die FC Bayern München AG klagte gegen den Betreiber der spanischen Domain 'fc-bayern.de'. Die Klägerin sah in der Website-Adresse eine Verletzung ihrer Namensrechte vorliegen. Sie war der Auffassung, dass der durchschnittliche User unter der angemeldeten Domain eine Internetseite der Klägerin erwarten würde und nicht nur einen spanischer Fanclub.
Das Oberlandesgericht in Köln hat nun der Klägerin Recht gegeben. Es entschied, dass die Abkürzung 'FC Bayern' für den Bundesligisten 'FC Bayern München AG' namensrechtlich geschützt ist. Die spanische Domain 'fc-bayern.es' verletzte damit das Namensrecht des Vereins.
Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 30.04.2010 - Az.: 6 U 208/09
(bs) 28.07.2010
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