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Medien & Recht
Anders als geplant hat die Bundesregierung auf ihrer Kabinettssitzung am vergangenen Mittwoch (04.07.2012) nicht über den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage beraten. Der Abstimmungsprozess zwischen den beteiligten Ministerien über das Thema sei noch nicht abgeschlossen, sagte ein Sprecher des federführenden Bundesjustizministeriums dazu auf Anfrage von dnv-online.
Er betonte zugleich, dass die Bundesregierung anstrebe, das Gesetzesvorhaben rasch umzusetzen. Man plane, den Entwurf bei der nächsten Kabinettssitzung am 18. Juli zu diskutieren und zu verabschieden. Neben dem Bundesjustizministerium sind das Bundeswirtschaftsministerium, der Staatsminister für Kultur und Medien, das Bundesministerium für Verbraucherschutz, das Bundesfinanzministerium und das Bundesinnenministerium an dem Gesetzesvorhaben beteiligt.
Das Leistungsschutzrecht, das die Presseverlage und ihre Verbände VDZ und BDZV seit geraumer Zeit vehement fordern, soll ihnen zu einer finanziellen Abgeltung der Nutzung ihrer redaktionellen Inhalte durch die Betreiber von Onlinediensten verhelfen. Der Gesetzentwurf dazu war Mitte Juni bekannt geworden.
(al) 06.07.2012
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