Aktuelle Ausgabe
Die 1959 gegründete Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) mit Sitz in Berlin hat einen vierten Gesellschafter bekommen: Der VUT - Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen hat Mitte 2020 Anteile übernommen. Die anderen mehr...
Die Influencerin Cathy Hummels hat sich im Prozess um angebliche Schleichwerbung auch in zweiter Instanz gegen den Verband Sozialer Wettbewerb e. V. mit Sitz in Berlin durchsetzen können. Das Oberlandesgericht München wies die Berufung des mehr...
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass eine Verwertungsgesellschaft, die Urheber- und Leistungsschutz-Rechte wahrnimmt, verpflichtet ist, diese Tarife über die Vergütung für die Nutzung dieser Rechte nach dem Umfang der von mehr...
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass das Bundesverfassungsamt (BfV) mit Hauptsitz in Köln der Presse keine Auskunft über den Inhalt seiner Akten zum Oktoberfest-Attentat aus dem Jahr 1980 erteilen muss, und wies damit die Klage eines mehr...
Ein Vermieter, der nach der Betriebskostenverordnung die laufenden monatlichen Grundgebühren für einen Breitband-Kabelanschluss auf seine Mieter umlegt, muss einem Mieter kein gesondertes Kündigungsrecht nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) in mehr...
Auch wer kein Empfangsgerät besitzt und zudem mit dem ausgestrahlten Programm unzufrieden ist, muss den gesetzlich geregelten Rundfunk-Beitrag entrichten. Das hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier entschieden und die Klage gegen einen mehr...
Titelrechte gilt es ernst zu nehmen – wenn man glaubt, dass man sich mal so eben darüber hinwegsetzen kann oder darf, dann belehren einen Gerichte im Zweifel eines Besseren. Jetzt stehen sich zwei Akteure gegenüber, die beide im Medien-Business mehr...
Für die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) in Berlin ist nun das Haupt-Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das gab das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg bekannt (Az.: 36g mehr...
Eine Influencerin darf im geschäftlichen Verkehr auf ihrem Instagram-Auftritt keine Bilder von sich einstellen, auf denen sie Waren präsentiert und auf die Accounts der Hersteller verlinkt, ohne dies als Werbung kenntlich zu machen. Das hat der 2. mehr...
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