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Bundesdruckerei muss ihren Namen aufgeben
Das Oberlandesgericht München hat der Berliner Bundesdruckerei GmbH mit einem Urteil vom 19. Juni untersagt ihren Firmennamen weiter zu verwenden. Der Anbieter von Hochsicherheitstechnologie wurde im Jahr 2000 privatisiert. Somit befindet sich die Bundesdruckerei nicht mehr im Besitz des Bundes, sondern gehört privaten Investoren.
Die Münchener SecuRasta GmbH, ein Wettbewerber im Bereich hochsicherer ID-Systeme und -Produkte, fühlte sich durch den gewichtigen „Bundes“-Zusatz im Wettbewerb um Aufträge für technische Druckerzeugnisse benachteiligt und erhob Klage. Der Bundesgerichtshof hat schon im März vergangenen Jahres in dem Firmennamen „Bundesdruckerei“ eine Irreführung gesehen. Bei mit anderen Betriebe im Wettbewerb stehenden Wirtschaftsunternehmen, die in der Firmenbezeichnung den Bestandteil „Bundes“ führen, sei nach laut Urteil der Karlsruher Richter, nach der Lebenserfahrung davonauszugehen, dass der Verkehr im Allgemeinen annehmen wird, die Bundesrepublik Deutschland sei bei dem Unternehmen zumindest Mehrheitsgesellschafter. Die Sache wurde zur weiteren Behandlung an das OLG München zurück verwiesen.
Die Bundesdruckerei GmbH darf nun ihren Namen noch bis zum Ende des Jahres weiterführen. Das OLG München gewährte eine sogenannte Aufbrauchsfrist, teilte Rechtsanwalt Dr. Bernhard von Linstow von der Kanzlei BEITEN BURKHARDT München in einer Presserklärung mit. Als einer der beiden Vertreter des klagenden Konkurrenten SecuRasta zeigte sich von Linstow mit dem bisher Erreichten zufrieden: „Das ist ein Schulfall einer den Verbraucher täuschenden Werbung, die zu verbieten ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Nachdem aber der BGH die Richtung schon vorgegeben hat, steht das Urteil auf einer tragfähigen Basis“.
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(al) 30.06.2008
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