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BGH: Arte muss Einspeise-Entgelt an Vodafone und Unitymedia zahlen

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass der TV-Sender Arte für die Verbreitung der Programm-Inhalte/-Signale Einspeise-Entgelte an die beiden Kabelnetz-Betreiber Vodafone (früher Kabel Deutschland) und Unitymedia zahlen muss (Urteil vom 17. Feb. 2020 – Az.: KZR 7/17 und KZR 6/7). Damit haben die BGH-Richter ein anders lautendes Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe aufgehoben.

In dem lang andauernden Rechtsstreit ging es um einen Vertrag aus dem Jahr 2008 und um die "Must-Carry-Regel" der Landesmedienanstalten, laut der die Kabelnetz-Betreiber die Programme der öffentlich-rechtlichen TV-Sender in ihren Kabelnetzen anbieten müssen. Die Netz-Betreiber zogen daraus den Schluss, dass die TV-Sender auch die Kosten für die Verbreitung mittragen müssen.

Unitymedia wurde von der Kanzlei White & Case (Büro Berlin) juristisch begleitet. Vodafone hat die Kanzlei Hengeler Mueller (Büro Berlin und Düsseldorf) engagiert. Arte stützte sich auf die Bonner Kanzlei Redeker Sellner Dahs.


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(ps) 24.02.2020



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