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Der Deutsche Anwaltverein (DAV) mit Sitz in Berlin hat den seit 1985 im zweijährigen Rhythmus verliehenen DAV-Pressepreis der Neuzeit angepasst und ihm den neuen Namen Medienpreis des DAV gegeben.
Die bisherige Aufteilung in die klassischen Kategorien "Print", "Hörfunk" und "Fernsehen" wurde aufgegeben. Künftig gibt es einen Medienpreis unabhängig von der Mediengattung. Die Jury kann nach eigenem Ermessen zusätzlich auch Nachwuchs- sowie Sonder-Preise vergeben. Bewerbungen für den Medienpreis des DAV 2020 können bis zum 12. März 2020 eingereicht werden. Ansprechpartnerin beim DAV ist Katrin Schläfke (schlaefke@anwaltverein.de).
"Prämiert werden Journalistinnen und Journalisten, die das Verständnis des Rechtssystems weiten Kreisen der Bevölkerung vermitteln, Vorschläge zur Verbesserung der Rechtsgewährung und zur Durchsetzung des Rechts in die Diskussion stellen", erläutert der Jury-Vorsitzende Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Duve. Auch das Aufdecken von Missständen in der Justiz oder die Vermittlung von Anregungen und Denkanstößen seien auszeichnungswürdig. Der Medienpreis des DAV werde alle zwei Jahre verliehen.
Mit seinem Medienpreis will der DAV Journalistinnen und Journalisten ermutigen, sich Rechtsthemen zu widmen. Das Verständnis für Überlegungen der Rechtspolitik muss geschaffen werden. Nicht nur im Bereich der Verbraucher-Aufklärung, sondern auch in der Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über die Rechts- und Innen-Politik in der Bundesrepublik Deutschland ist wichtig. Gerade die Einhaltung der rechtsstaatlichen Grundsätze bedarf der medialen Kontrolle, betont der DAV.
"Wir wollen die Medien ermutigen, sich diesen Aufgaben weiter zu stellen, und Verleger, Programmdirektorinnen und Intendanten, Bloggerinnen oder Nutzer von anderen Formaten auf dieses wichtige Wirkungsfeld hinweisen. Leider müssen wir beobachten, dass für die Menschen wichtige Themen oft rechtlich missverstanden oder falsch eingeordnet werden", erklärt Duve. Auch die Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über Rechte und Pflichten gehöre dazu.
(ps) 22.02.2020
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