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Titelschutz: Oberauer Verlag erwirkt EV gegen DJV-Vertragspartner Journalismus3000 GmbH

Die Juni-Ausgabe des DJV-Magazins journalist

Die Juni-Ausgabe des DJV-Magazins journalist
Titelrechte gilt es ernst zu nehmen – wenn man glaubt, dass man sich mal so eben darüber hinwegsetzen kann oder darf, dann belehren einen Gerichte im Zweifel eines Besseren. Jetzt stehen sich zwei Akteure gegenüber, die beide im Medien-Business aktiv sind: Der Johann Oberauer Verlag, der seine langjährigen Rechte am Titel Journalistin verteidigt, auf der einen Seite und die Journalismus3000 GmbH aus Bonn, die den gleichen Titel nutzt, auf der anderen Seite.

Genauer gesagt geht es um das Magazin journalist, das seit Anfang 2020 (zur Hälfte der Auflage) auch als journalistin auf de Markt kommt. Dahinter verbirgt sich das Mitglieder-Magazin des Deutschen Journalisten Verbandes DJV mit Sitz in Bonn und Berlin.

Was zunächst wie eine Gender-Maßnahme aussieht, ist faktisch eine Verletzung eines Titelrechts, denn der Johann Oberauer Verlag mit Sitz Salzburg-Eugendorf bringt bereits seit 13 Jahren das Magazin Journalistin auf den Markt. Der Verleger Johann Oberauer hat also schon viel früher das Gender-Thema entdeckt und umgesetzt.

Nachdem Johann Oberauer im Vorfeld die Gewerkschaft DJV (ist Herausgeber des Magazins und Inhaber der Titelrechte am journalist) und den Verlag Journalismus3000 mehrfach auf seine Titel-Ansprüche hingewiesen hatte, musste er den juristischen Weg beschreiten, da seine Ansprüche – laut Presse-Info vom 8. Juni 2020 –ignoriert wurden.
Folglich musste sich das Landgericht Köln mit dem Thema beschäftigen. Dort hat Dr. Stephan Bücker LL.M. von der Münchner Kanzlei Straßer Ventroni Deubzer Freytag & Jäger im Auftrag des Oberauer Verlages mit Datum vom 30. April 2020 eine Beschluss-Verfügung erwirkt (Az.: 31 O 67/20) erwirkt.
Diese wurde – trotz der Möglichkeit der Stellungnahme für die Journalismus3000 GmbH – zu Gunsten der Johann Oberauer GmbH erlassen. Nunmehr hat die Gegenseite Widerspruch eingelegt. Der Verhandlungstermin ist nun anberaumt für den 30. Juni 2020.

Der guten Ordnung halber ist noch hinzuzufügen, dass Johann Oberauer dem DJV bzw. dem journalist-Chefredakteur Matthias Daniel einige Vorschläge gemacht hat, wie ein "ernstgemeintes Gendern" möglich wäre. Dieser Streit wird übrigens nicht nur in Köln, sondern auch beim Landgericht Salzburg ausgetragen (57 Cg 12/20y).

Der Nichtjurist Matthias Daniel hält zu diesem Vorgang in seinem Editorial der journalist-Ausgabe 6/2020 fest: "Ein Gericht ist wohl kaum der geeignete Ort, um darüber zu verhandeln, ob und wie ein Magazin seine weiblichen Leser ansprechen darf." Darum wird es am 30. Juni 2020 in Köln auch gar nicht gehen, sondern um die Titel-Rechte bzw. das Titel-Eigentum.

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(ps) 09.06.2020



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