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Landgericht München: Slogan für Hipp Kindermilch ist irreführend

(Foto: pixabay)

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Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Hipp GmbH & Co. Vertrieb KG mit Sitz in Pfaffenhofen bei ihren Produkten Hipp Kindermilch COMBIOTIK mit irreführenden Werbeaussagen agiert (Urteil vom 5. Juni 2020 – Az.: 39 O 15946/19). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klage hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit Sitz in Berlin eingereicht.

In dem Verfahren ging es um die Werbeaussage "7 x mehr brauchst du als ich, wirst groß, gesund – ganz sicherlich", die in einem TV-Spot und auf der Hipp-Website zum Einsatz kam. Die Aussage ist nach Ansicht des vzbv ein Verstoß gegen die Health Claims Verordnung der Europäischen Union.
Auch einige Aussagen auf der Verpackung stufte das Landgericht München I als irreführend ein.

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(ps) 10.07.2020



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