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Landgericht Hamburg weist Babykaust.de-Betreiber in Schranken
Die Pressekammer am
Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die Ärztin
Dr. Kristina Hänel aus Gießen, die seit Jahren für die Abschaffung des "Abtreibungsparagrafen 219a" Strafgesetzbuch kämpft, auf der Website
babykaust.de nicht als "entartet" bezeichnet und sie auch nicht mit Wachleuten sowie Ärzten in Konzentrationslagern verglichen werden darf (Urteil vom 24. August 2020 - Az.: 324 O 290/19).
Damit gab die Pressekammer der Klage der 64-jährigen Ärztin in fast allen Punkten statt, in denen es um die Gleichsetzung von Schwangerschaftsabbrüchen mit den Holocaust-Verbrechen geht. Nur einen Punkt bewertete das Landgericht Hamburg als zulässige Meinungsäußerung.
Neben der Untersagung der weiteren Verbreitung der Äußerungen wurde der Babykaust.de-Betreiber noch zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 6.000 Euro an Dr. Kristina Hänel verurteilt. Sofern innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung kein Einspruch erfolgt, wird das Urteil rechtskräftig.
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(ps) 24.08.2020
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