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OLG München: Borgward darf die Raute als Marken-Logo nutzen
Beim Streit um die Marken-Rechte zwischen der
Borgward Group GmbH mit Sitz in Stuttgart und der
Renault-Gruppe um die Nutzung der Raute hat der 29. Zivilsenat am
Oberlandesgericht München zugunsten von Borgward entschieden und damit ein Urteil des
Landgerichts München I revidiert (Urteil vom 15. Okt. 2020 - Az.:
29 U 3247/20). Den Erfolg beim OLG verdankt Borgward dem Münchner Team der Wirtschaftskanzlei
BEITEN BURKHARDT. Die Federführung lag bei der BEITEN BURKHARDT-Partnerin
Dr. Christiana Hackbarth, die von der Anwältin
Tanja Hogh Holub unterstützt wurde.
Bei der Urteilsverkündung war auch der Gründer-Enkel
Christian Borgward höchstpersönlich in München anwesend. Sein Kommentar: "Das Urteil zeigt klar, dass das ikonische Logo, sowohl im aktuellen als auch historischen Kontext, untrennbar zu Borgward gehört. Zusammen mit den Mitarbeitern in Stuttgart und Peking werden wir weiter an der Etablierung der Marke auf den Kernmärkten arbeiten. Ich danke allen Beteiligten, welche sich durch ihre hervorragende Arbeit für den Fortbestand der Traditionsmarke eingesetzt haben. Das ist ein toller Erfolg für das Unternehmen und auch für mich persönlich."
In der von Frauke Reuther, Managerin Kommunikation bei BEITEN BURKHARDT formulierten Presse-Info heißt es: "Das Renault-Logo sei, so das OLG, je nach Betrachtungsweise ein Sechseck oder eine unmögliche Figur. Die Raute sei bei Borgward nur im Innenrahmen des Logos zu finden. Das Renault-Logo sei ein Rahmen, das modernisierte Borgward-Logo hingegen ein Logo mit einer Innengestaltung, zudem werde es durch den Mittelstreifen mit dem Schriftzug Borgward geprägt. Deswegen läge keine Verwechslungsgefahr vor. Auch Ansprüche aus der angeblich bekannten Marke könne Renault nicht geltend machen."
Die Renault-Gruppe wurde von der Kanzlei Gleiss Lutz vertreten.
Eine Revision wurde vom OLG München nicht zugelassen.
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(ps) 26.10.2020
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