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Rundfunk-Gebühr: ARD, ZDF und Deutschlandradio gehen zum Bundesverfassungsgericht

(C) Pixabay
In dem Streit um die von der
KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) in Berlin empfohlenen Erhöhung der Rundfunk-Gebühren um 86 Cent, wird auf Antrag von
ARD,
ZDF und
Deutschlandradio nun auch das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe involviert. Auslöser dafür ist die Entscheidung der Landesregierung des
Bundeslandes Sachsen-Anhalt, dem neuen Staatsvertrag nicht zuzustimmen. Tritt der nicht am 1. Januar 2021 in Kraft – was er nur kann, wenn alle 16 Bundesländer zustimmen – kommt es auch nicht zur Erhöhung der Rundfunk-Gebühren.
Diese Erhöhung um besagte 86 Cent lehnen die Fraktionen der AfD und der CDU im Landtag von Sachsen-Anhalt ab – ungeachtet der Tatsache, dass 12 Bundesländer zugestimmt haben sowie drei weitere zustimmen werden und die KEF den Betrag ermittelt hat. In der KEF sitzen 16 Sachverständige, die von den 16 Bundesländern entsandt werden.
Bei diesem "Politik-Versagen" geht es eigentlich um einen Stellvertreter-Krieg, denn mit der Ablehnung der Gebühren-Erhöhung soll ein Reform-Prozess bei den Öffentlich-Rechtlichen "erzwungen" werden. Experten sehen für die Sender gute Chancen, denn das Verfassungsgericht hatte in seinem ersten Urteil zur Finanzierung des Rundfunks ( Urteil vom 22. Feb. 1994 – Az.: 1 BvL 30/88) das System definiert und festgelegt, dass dieses System dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Mittel zur Verfügung stellt, die zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich sind und ihn zugleich wirksam vor Einflussnahmen auf das Programm sichert.
Nun kommt die Ebene Bundesverfassungsgericht zum Einsatz und wird wohl ein weiteres Mal der Politik die Leviten lesen beziehungsweise Arbeitshinweise geben.
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(ps) 08.12.2020
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