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Digital Services Act: EU-Kommission schlägt Reform für den digitalen Raum vor

Die EU-Kommission hat den nächsten Schritt in Sachen Reform für den digitalen Raum gemacht und am 15. Dezember 2020 neue Vorschriften für alle digitalen Dienste wie soziale Medien, Online-Marktplätze und andere Online-Plattformen vorgelegt. Bei der Vorstellung des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) und des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) in Brüssel erklärte Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager: "Beide Vorschläge dienen einem Ziel: Wir wollen dafür sorgen, dass wir – als Nutzer – Zugang zu einer breiten Palette von sicheren Produkten und Diensten im Internet haben. Und die Unternehmen sollen in Europa frei ihrer Geschäftstätigkeit im Online-Raum nachgehen und in einen fairen Wettbewerb treten können, so wie sie es auch außerhalb des Internets tun. Das ist ein und dieselbe Welt. Wir sollten überall auf sichere Weise einkaufen und auf Nachrichten, die wir lesen, vertrauen können. Denn was offline illegal ist, ist auch online illegal."

Plattformen mit hoher Reichweite stehen im Vordergrund
Besonders im Visier sind Plattformen, die mehr als zehn Prozent der EU-Bevölkerung erreichen – gemeint sind damit Internet-Giganten wie Google, Facebook oder Amazon.

Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten werden die Vorschläge der Kommission im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens erörtern. Falls der endgültige Text verabschiedet wird, gilt er unmittelbar in der gesamten Europäischen Union.

VDZ und BDZV sehen Bedarf für Nachbesserung
Während man beim Verband der privaten Rundfunk-Anbieter VAUNET mit Sitz in Berlin die Vorlage der EU-Kommission weitgehend begrüßt, sehen die beiden anderen Berliner Medien-Verbände BDZV und VDZ noch viele offene Fragen sowie erheblichen Diskussionsbedarf.

"Wir hatten bei der Regulierung des Marktverhaltens von marktdominanten Gatekeeper-Plattformen im Digital Markets Act konkretere und weitgehendere Vorschläge erwartet. Mit großer Sorge sehen wir, dass effektivere Regeln in den Mitgliedsstaaten im Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie im deutschen Medienstaatsvertrag in Teilen unmöglich werden könnten", heißt es dazu von VDZ und BDZV. "Eine Schwächung der Regeln für Gatekeeper wäre aus unserer Sicht ein digitaler Monopol-Verstärker. Das ist sicher nicht intendiert."
VDZ und BDZV appellieren daher an die Bundesregierung und das EU-Parlament, dafür einzutreten, dass die Regelungen effektiver ausgestaltet werden und die Mitgliedsstaaten Gatekeeper-Plattformen in allen Bereichen strenger regulieren dürfen, als es der Vorschlag der EU-Kommission vorgibt.

Auch bei den Vorschlägen zum für alle Plattformen geltenden Digital Services Act sei aus Sicht von VDZ und BDZV eine weitere Debatte nötig: "Wir fürchten nach erster Prüfung, dass die im DSA vorgesehene Inhalte-Regulierung zu einem europäischen Netzwerkdurchsetzungsgesetz und so zu einem Risiko für meinungsbildende Digital-Angebote werden könnte."

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(nm) 16.12.2020



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