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Zusammenarbeit zwischen Höcker und Dr. Maaßen endet

Dr. Hans-Georg Maaßen hat die Kanzlei Höcker verlassen - Foto: Katja-Julia Fischer/Bundesamt für Verfassungsschutz
Am 25. Januar 2021 hat der Rechtsanwalt
Dr. Hans-Georg Maaßen die Kölner Kanzlei
HÖCKER verlassen, bei der er seit 2019 als Of Counsel tätig war. Der frühere Präsident des
Bundesamtes für Verfassungsschutz hat entschieden, ab Frühjahr 2021 verstärkt im Bereich der anwaltlichen Wirtschaftsberatung tätig sein zu wollen.
Sein Ausscheiden ist vorgezogen worden, nachdem die Kanzlei HÖCKER die Partei Alternative für Deutschland (AfD) in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln wegen einer möglichen Beobachtung durch das BfV vertritt und er dort möglicherweise als Zeuge benannt wird.
"Auch wenn ich mit diesem Fall nicht anwaltlich betraut war und nicht gehindert bin, als Zeuge auszusagen, besteht dennoch die Möglichkeit, dass meine Tätigkeit in der Kanzlei einen negativen Beigeschmack bekommt und eine etwaige Aussage als Zeuge in Zweifel gezogen wird, wenn ich auch als Anwalt mit der Klägerkanzlei zusammenarbeite. Um Schaden von allen Beteiligten abzuwenden und einen fairen Prozess zu ermöglichen, habe ich meinen Weggang um drei Monate vorgezogen", erklärt Dr. Maaßen zum Grund seines Abgangs.
Auf Seiten der Kanzlei bedauert man diese Entscheidung: "Es bestand keine juristische Notwendigkeit für diesen Schritt und genau deshalb rechne ich es Hans-Georg Maaßen hoch an, dass er seinen Leumund, seine Glaubwürdigkeit vor Justiz und Öffentlichkeit und ein faires Verfahren über seine beruflichen Belange stellt." erläutert Prof. Dr. Ralf Höcker die Wahrnehmung dieser Entscheidung in der Kanzlei.
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(nm) 01.02.2021
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