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Herzogin Meghan erringt Teil-Erfolg gegen Mail on Sunday

(Bild: Pixabay)

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Die teilweise Veröffentlichung eines Briefes von Herzogin Meghan an ihren Vater durch die britische Zeitung Mail on Sunday war ein Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der 39-jährigen Herzogin. Das hat ein Londoner Gericht entschieden. Parallel gab das Gericht auch dem Antrag der Herzogin auf eine Abkürzung des Verfahrens statt.
In dem Urteil halten die Richter fest: "Die Klägerin hatte die nachvollziehbare Erwartung, dass die Inhalte des Briefes an ihren Vater privat bleiben würden."
Die Frage, ob durch die Veröffentlichung auch die Urheber-Rechte von Herzogin Meghan verletzt wurden, ist noch nicht endgültig geklärt, da der Brief vom Presse-Team des britischen Königshauses redigiert wurde.

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(nm) 15.02.2021



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