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OLG Köln: MDR durfte Glyphosat-Gutachten des BfR zeigen

Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat entschieden, dass der MDR im Polit-Magazin Fakt im Jahr 2015 über ein Glyphosat-Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) mit Sitz in Berlin berichten durfte und in diesem Zusammenhang auch ein in englischer Sprache abgefasstes Addendum zum Gutachten online publizieren durfte (Urteil vom 18. Feb. 2021 – Az.: 6 U 105/20).
Gegen diese Entscheidung hat das OLG Köln keine Revision zugelassen. Eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist zulässig, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Die Fakt-Redaktion hatte in ihrem Bericht den Vorwurf erhoben, dass das BfR relevante Informationen über mögliche Krebs-Risiken von Glyphosat nicht benannt habe, obwohl Tierversuche dafür sprachen. Anhand des Addendums sollten sich die Zuschauer selbst einen Eindruck machen können.
Das BfR hatte gegen die Veröffentlichung mit Verweis auf die Verletzung des Urheberrechts eine Einstweilige Verfügung erwirkt.

Im Hauptsache-Verfahren hat der 6. Zivilsenat des OLG Köln diese Verletzung jedoch verneint und – wie die FAZ (Ausgabe 45/2021 vom 23. Feb. 2021) berichtet – dazu "§ 50 Urhebergesetz herangezogen. Dieser besagt, dass Medien bei der Berichterstattung über Tages-Ereignisse die 'Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden, in einem durch den zweck gebotenem Umfang' gestattet ist".

Im November 2020 hatte das BfR beim Landgericht Köln in Verbindung mit dem Glyphosat-Gutachten ebenfalls eine Niederlage gegen das Portal FragDenStaat einstecken müssen. Hier ging es auch um das Urheberrecht. Das BfR-Gutachten hat seinen urheberrechtlichen Schutz verloren, weil es an über 45.000 Personen verschickt wurde, nachdem das Portal dazu aufgerufen hatte. Es gilt nun als uneingeschränkt zugängliches Werk. Auch in diesem Fall hatte das BfR zunächst eine EV beim Landgericht Köln erwirkt.

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(ps) 23.02.2021



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