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Bundestag verabschiedet Gesetz-Entwurf zur Reform des Kinder- und Jugendschutzes

Der Deutsche Bundestag hat den Kinder- und Jugendschutz reformiert und ein neues Jugendschutz-Gesetz verabschiedet – Foto: Bernd Kröger/Fotolia

Der Deutsche Bundestag hat den Kinder- und Jugendschutz reformiert und ein neues Jugendschutz-Gesetz verabschiedet – Foto: Bernd Kröger/Fotolia
Am Freitag, den 5. März 2021, hat der Deutsche Bundestag den novellierten Gesetz-Entwurf zur Reform des Kinder- und Jugendschutzes verabschiedet. Die Regelungen sollen am 1. April 2021 in Kraft treten.

Das neue Jugendschutz-Gesetz soll laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit Sitz in Berlin dafür sorgen, dass Filme oder Spiele verbindlich und einheitlich Alterseinstufungen erhalten, sowohl online als auch im Einzelhandel. Das Gesetz sieht vor, dass etwa Kostenfallen, unbeschränkte Kontakt-Funktionen oder glücksspielähnliche Elemente durch Kennzeichnungen mit Symbolen, die neben der bekannten Alterskennzeichnung platziert werden sollen, transparent gemacht werden müssen.

Über verpflichtende Vorsorge-Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen insbesondere bei der Nutzung von Social-Media-Diensten sollen auch die Anbieter stärker in die Verantwortung genommen werden.
Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien soll nun zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ausgebaut werden. Die neue Bundeszentrale soll künftig sicherstellen, dass die vom Gesetz erfassten Plattformen ihren systemischen Vorsorge-Pflichten (zum Beispiel sichere Voreinstellungen, Beschwerde- und Hilfesystem) nachkommen. Endet ein "dialogisches Verfahren" dazu ohne Erfolg, kann die Bundeszentrale konkrete Maßnahmen anordnen und in letzter Konsequenz bei Nichtbefolgung empfindliche Bußgelder verhängen. Auch gegenüber ausländischen Anbietern kann sie Verstöße ahnden.

Mit der Bundeszentrale sollen klare Strukturen im Kinder- und Jugendmedienschutz entstehen. Außerdem wird eine zentrale Austausch-Plattform für nationale und internationale Akteurinnen und Akteure sowie zur stetigen Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes geschaffen, die mit der Medien-Entwicklung Schritt hält. Dabei wird die Perspektive von Kindern, Jugendlichen und Eltern einbezogen. Ein Beirat soll die Bundeszentrale bei diesen Aufgaben unterstützen.

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(ps) 08.03.2021



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