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Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen: Nordemann-Partner erläutert die neuen Spielregeln

(Bild: Broker/Fotolia)

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Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, darunter auch der Markenverband, starteten vor rund dreieinhalb Jahren unter Federführung des Deutschen Industrie und Handelskammertag (DIHK) e.V. eine Initiative zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauches. Am 1. Dezember 2020 konnten die Initiatoren dann die Früchte ihrer jahrelangen Arbeit ernten: Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs trat in Kraft. Seiher gelten neue Spielregeln – vor allem für den Versand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.

Dr. Thomas Boddien, Partner der auf Gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Kanzlei Nordemann in Berlin und Potsdam, erläutert in einem Gastbeitrag die neuen Spielregeln für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Worauf haben Abmahnende nun besonders zu achten? Wer ist überhaupt abmahnberechtigt und welche inhaltlichen Anforderungen müssen Abmahnungen erfüllen? Diese und noch weitere Fragen beantwortet Dr. Thomas Boddien in seinem Gastbeitrag, der bei unserem Schwester-Magazin markenartikel in der Ausgabe 3/2021 erschienen ist.

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(nm) 17.03.2021



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