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BGH: Presse darf über Plagiate einer ehemaligen Jura-Dozentin berichten

Der BGH erlaubt die Berichterstattung über Plagiate – Bild: Marco2811_Fotolia
Der VI. Zivilsenat des
Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat entschieden, dass der Presse nicht bereits im Vorfeld verboten werden darf, über wissenschaftliche Plagiate bzw. Plagiats-Vorwürfe unter Nennung des Namens zu berichten (Urteil vom 9. März 2021 – Az.: VI ZR 73/20).
Bei dem Prozess geht es um Plagiats-Vorwürfe im Zusammenhang mit der Promotions- und Habilitations-Schrift der ehemaligen Dozentin Charlotte Gaitanides. Aus den Plagiats-Vorwürfen hatte sie bereits Konsequenzen gezogen und auf die ihr verliehene Bezeichnung "Privat-Dozentin" verzichtet. Auf ihr Verlangen wurde sie auch aus dem Beamten-Verhältnis auf Lebenszeit entlassen.
Die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt erkannte ihr die Habilitation ab, weil sich die Plagiats-Vorwürfe bestätigten. Die dagegen eingereichte Klage läuft noch.
Der Journalist Jochen Zenthöfer, der unter Nennung des Namens unter anderem in der FAZ über den Plagiats-Vorwurf berichtete und daraufhin verklagt wurde, hat nun beim BGH Recht bekommen. Der VI. Zivilsenat hat eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht und dem Recht auf Meinungs- und Presse-Freiheit vorgenommen. Die ehemalige Jura-Dozentin muss sich auf jeden Fall ihren Verschuldensanteil zurechnen lassen.
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(nm) 04.05.2021
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