
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Caspar geht rigoros gegen DSGVO-Verstöße vor – Foto: Miguel Ferraz
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) Prof. Dr. Johannes Caspar hat eine Anordnung erlassen, die der Facebook Ireland Ltd. mit Sitz in Dublin verbietet, personenbezogene Daten ihrer Tochter WhatsApp zu verarbeiten, soweit dies zu eigenen Zwecken erfolgt. Der sofortige Vollzug wurde angeordnet. Dies erfolgt im Rahmen des Dringlichkeitsverfahrens der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das den Erlass von Maßnahmen mit einer begrenzten Geltungsdauer im jeweiligen Hoheitsgebiet vorsieht.
Mit diesem Schritt macht Prof. Caspar klar, dass er sich von Facebook nicht auf der Nase rumtanzen lassen wird. Hintergrund des Verfahrens ist die Aufforderung an alle NutzerInnen von WhatsApp, den neuen Nutzungs- und Privatsphäre-Bestimmungen bis zum 15. Mai 2021 zuzustimmen. Damit lässt sich WhatsApp weitreichende Befugnisse für eine Daten-Weitergabe an Facebook einräumen.
Prof. Caspar: "Die Anordnung soll die Rechte und Freiheiten der vielen Millionen Nutzerinnen und Nutzer sichern, die deutschlandweit ihre Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen geben. Es gilt, Nachteile und Schäden, die mit einem derartigen Black-Box-Verfahren verbunden sind, zu verhindern.
Die Datenschutz-Skandale der letzten Jahre von 'Cambridge Analytica' bis hin zu dem kürzlich bekannt geworden Datenleck, von dem mehr als 500 Millionen Facebook-Nutzer betroffen waren, zeigen das Ausmaß und die Gefahren, die von einer massenhaften Profilbildung ausgehen. Das betrifft nicht allein die Privatsphäre, sondern auch die Möglichkeit, Profile zur Beeinflussung von Wählerentscheidungen einzusetzen, um demokratische Entscheidungen zu manipulieren.
Die Gefahr ist angesichts von fast 60 Millionen Nutzerinnen und Nutzern von WhatsApp mit Blick auf die in Deutschland im September 2021 anstehenden Bundestagswahlen umso konkreter, da diese Begehrlichkeiten nach Beeinflussung der Meinungsbildung seitens der Anzeigekunden von Facebook wecken werden.
Die nun erlassene Anordnung bezieht sich auf die Weiterverarbeitung von WhatsApp-Nutzerdaten und richtet sich an die Adresse von Facebook. Die weltweite Kritik gegen die neuen Nutzungsbedingungen sollte Anlass geben, den Zustimmungsmechanismus noch einmal grundlegend zu überdenken. Ohne Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer kann auf Dauer kein auf Daten gegründetes Geschäftsmodell erfolgreich sein."