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Landesmedien-Anstalten haben Leitfaden zum Influencer Marketing aktualisiert
Für Anbieter und Nutzer ist es des Öfteren schwierig, bei Social-Media- bzw. Online-Angeboten die Grenze zwischen werblichen und redaktionellen Inhalten zu ziehen. Influencer suchen Rechtssicherheit bei ihren Aktivitäten, Nutzer hingegen Schutz vor Irreführung.
Mit dem aktualisierten Leitfaden "Werbekennzeichnung bei Online-Medien" bieten die Landesmedien-Anstalten beiden Gruppen einen gut verständlichen Leitfaden, der sowohl an den neuen Medien-Staatsvertrag (MStV) als auch an die aktuellen Entwicklungen angepasst wurde.
"Mit unserer weiterentwickelten Matrix bieten wir einen praxisrelevanten Leitfaden, der den Blick der verschiedenen Anbieter auf Social-Media- und Online-Kanälen berücksichtigt und von der Branche positiv aufgenommen wird. Influencer Marketing wird dank einer klaren Kennzeichnung sofort sichtbar", erläutert Joachim Becker, seit März 2021 Koordinator des Fachausschuss Regulierung der Landesmedienanstalten und Direktor der Hessischen Landesanstalt für Privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen).
Die Landesmedien-Anstalten betonen, dass das Verlinken oder die Nennung von Marken allein aus Informationszwecken aus medienrechtlicher Sicht in der Regel keine Werbung ist. Die Werbekennzeichnung verliert ihre Wirkung, wenn sämtliche Beiträge als Werbung gekennzeichnet sind.
Der Leitfaden "Werbekennzeichnung bei Online-Medien" enthält Hilfestellungen zu den medienrechtlichen Kennzeichnungspflichten bei Werbung in Social-Media-Angeboten wie
Instagram,
TikTok,
Twitch & Co. sowie sonstigen Online-Medien wie z.B. Blogs und Podcasts. Er zeigt zudem auf, ob, wie und wo werbliche Inhalte markiert werden müssen. Der Umgang mit Werbung auf allen Social-Media-Plattformen wird anhand von konkreten Fallbeschreibungen ("Szenarios") und detaillierten Erläuterungen beschrieben. Der Leitfaden steht allen Interessierten als
PDF-Datei auf der Website der Medienanstalten zur Verfügung.
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(nm) 29.06.2021
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