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VG Dresden: Stadt Görlitz darf Kunstwerk vor der Stadthalle entfernen

(Bild: Pixabay)
Einen Streit zwischen einer Konzept-Künstlerin und der Stadtverwaltung der Stadt Görlitz hat das
Verwaltungsgericht Dresden nun beendet. Gegenstand des Verfahrens war ein Werk der Künstlerin, das im Rahmen der "Görlitzer ART 2021/2022" auf dem südlichen Vorplatz der Stadthalle aufgestellt und von der Stadtverwaltung wieder entfernt worden war.
Das VG Dresden hat nun entschieden, dass die Stadt Görlitz das Kunstwerk "Kulisse" aus dem öffentlichen Raum und somit vom Vorplatz der Stadthalle entfernen durfte, weil die Künstlerin es im Nachherein ohne Absprache verändert hatte (Urteil vom 26. Juli 2021 - Az.: 5 L 564/21).
In der Presse-Info vom 27. Juli 2021 erläutert das VG Dresden: "Die Erstellerin des Werkes ist mit einen gerichtlichen Eilantrag gegen die Entfernung der Installation gescheitert. Ausweislich des Gerichtsbeschlusses habe die Künstlerin das in einem Wettbewerb prämierte Kunstwerk 'Kulisse' nach Abschluss eines Vertrages mit der Stadt Görlitz in wesentlichen Punkten und damit in seinem Aussagegehalt verändert, ohne vorher Rücksprache zu nehmen. Damit habe sie gegen den von ihr geschlossenen Vertrag verstoßen, so dass der Stadt Görlitz ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages und in der Folge eine Entfernung des Kunstwerkes zustehe.
Das zum Wettbewerb eingereichte Werk der Künstlerin habe sich ausgehend vom Titel und dem in eine vorgesehene Plexiglasscheibe eingravierten Wort 'Kulisse' sowie der Aussage 'Kinosaal verkehrt herum' zum einen mit Görlitz als häufiger Kulisse für Filme befasst, zum anderen mit der Veränderung der Position von Kinobesuchern als den im Normalfall Betrachtenden, die 'in' diesem Kunstwerk zu Betrachteten werden. In dem jetzt an der Stadthalle aufgestellten Kunstwerk sei das Wort 'Kulisse' nicht mehr enthalten; stattdessen würden jetzt mit Blick auf die nahe Grenze zu Polen Frauenrechte und Abtreibung thematisiert.
Das wichtige Grundrecht der Kunstfreiheit stehe der Entfernung nicht entgegen. Denn die Künstlerin habe freiwillig einen Vertrag mit der Stadt Görlitz geschlossen und sich damit dessen vertraglichen Bindungen unterworfen. Der alte Grundsatz 'pacta sunt servanda' (Verträge sind einzuhalten) gelte für alle Personen, die Verträge eingehen und damit auch für Konzept-Künstler:innen."
Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen (also bis zum 10. August 2021) Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
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(nm) 29.07.2021
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