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C.H. Beck benennt belastete Standardwerke um

Seit längerem gibt es eine Debatte, Namen wie Palandt oder Schönfelder zu streichen, weil sie durch ihre nationalsozialistische Vergangenheit belastet sind. Der Verlag C.H. Beck in München hat sich daher nun entschlossen, die Werke seines Verlagsprogramms umzubenennen, auf denen als Herausgeber oder Autoren noch Namen von Juristen genannt sind, die während der nationalsozialistischen Diktatur eine aktive Rolle eingenommen haben. Die Werke aus dem Beck-Programm werden daraufhin überprüft.

Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich, der Antisemitismus-Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung Ludwig Spaenle und das Haus C.H. Beck hatten sich hierzu in den vergangenen Monaten ausgetauscht. Georg Eisenreich hatte im Frühjahr 2021 eine Studie über Otto Palandt (Präsident des Reichsjustizprüfungsamts) und Heinrich Schönfelder (Kriegsgerichtsrat bei verschiedenen deutschen Kriegsgerichten in Italien) bei dem renommierten Institut für Zeitgeschichte unter der Leitung von Professor Andreas Wirsching in Auftrag gegeben. Die Untersuchung erstreckt sich nicht auf Theodor Maunz, Begründer des Grundgesetzkommentars Maunz/Dürig. Seine aktive Rolle in der NS-Zeit wurde bereits zuvor wissenschaftlich aufgearbeitet.

Palandt und Schönfelder verschwinden
Der bekannte Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, der bisher den Namen Otto Palandts trägt, wird bereits auf der im November 2021 erscheinenden Auflage auf dem Umschlag den Namen des aktuellen Koordinators der Autorinnen und Autoren und Richter am Bundesgerichtshof Christian Grüneberg führen.
Auch der Loseblatt-Kommentar zum Grundgesetz von Maunz/Dürig wird sich anpassen und künftig Dürig/Herzog/Scholz heißen. Die Gesetzes-Sammlung Schönfelder wird künftig von dem Vorsitzenden der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages Mathias Habersack herausgegeben. Und der Kommentar von Blümich zu EStG, KStG, GewStG erhält den Namen der Herausgeber Peter Brandis und Bernd Heuermann.

C.H. Beck will Zeichen gegen zunehmenden Antisemitismus setzen
"Geschichte kann man nicht ungeschehen machen. Deshalb haben wir zunächst die historischen Namen beibehalten", erklärt Verleger Dr. Hans Dieter Beck. "So sollte der Name Palandt bislang als Erinnerung an das dunkelste Kapitel deutscher Rechtsgeschichte sichtbar bleiben. Ein Denkmal sollte ihm damit nicht gesetzt werden. Auf die Problematik haben wir im Vorwort des Werkes ausdrücklich hingewiesen. Um Missverständnisse auszuschließen, haben wir uns nun dazu entschlossen, Werke mit Namensgebern, die in der NS-Zeit eine aktive Rolle gespielt haben, umzubenennen."

Diese Entscheidung ist laut C.H. Beck so auch mit den Autorinnen und Autoren des Verlages abgestimmt worden. "In Zeiten zunehmenden Antisemitismus ist es mir ein Anliegen, durch unsere Maßnahmen ein Zeichen zu setzen", so Dr. Beck weiter. Die Umbenennungen nimmt der Verlag jeweils mit dem Erscheinen von Neuauflagen oder Ergänzungslieferungen vor.

Georg Eisenreich: "Das ist eine bedeutsame Entscheidung. Die Umbenennung ist notwendig: Namensgeber für Gesetzessammlungen und Kommentare müssen integre Persönlichkeiten sein. Keine Nationalsozialisten."

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(nm) 27.07.2021



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