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Hanseatisches Oberlandesgericht weist Forderung des Anwalts Alexander Stevens gegen Zeit Verlagsgruppe zurück

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung um die Vorwürfe der Vergewaltigung sowie des Strafverfahrens gegen den Regisseur Dr. Dieter Wedel trat die Schauspielerin Jany Tempel als Zeugin auf und hatte den Rechtsanwalt Alexander Stevens von der Münchner Kanzlei Stevens Betz Müller Zenger Rechtsanwälte GbR als Zeugen-Beistand gewählt. Dafür sollen Beraterkosten bis zu 50.000 Euro entstanden sein. Jany Tempel war der Ansicht gewesen, die ZEIT schulde ihr die Erstattung dieser Kosten. Diesen vermeintlichen Anspruch hatte sie an die Kanzlei von Alexander Stevens abgetreten. Die ZEIT hatte dem stets widersprochen. Das führte zur Klage seitens Alexander Stevens vor dem Landgericht Hamburg.

Das Landgericht Hamburg hat die Klage abgewiesen (Urteil vom 6. März 2020 - Az.: 6 U 45/20). Auch die nächste Instanz kam zum gleichen Ergebnis, wie die ZEIT mit Presse-Info vom 5. August 2021 mitteilt: "Das Hanseatische Oberlandesgericht hat deshalb die Berufung von Rechtsanwalt Stevens gegen das klageabweisende Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6. März 2020 verworfen (Az. 6 U 45/20). Die Kanzlei Stevens Betz Müller Zenger Rechtsanwälte GbR hat sämtliche Kosten beider Instanzen zu tragen.
Der Beschluss vom 22. Juli 2021 erging einstimmig. Die Oberlandesrichter teilten Rechtsanwalt Stevens mit, die Angelegenheit habe 'keine grundsätzliche Bedeutung', die Berufung sei aussichtslos."

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(ps) 09.08.2021



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