ANZEIGE

Landgericht München I verbietet Wahlplakat "Hängt die Grünen"
Die rechtsradikale Klein-Partei
Der Dritte Weg darf ihre Wahlplakate mit dem Spruch "Hängt die Grünen" nicht weiter nutzen. Das hat das
Landgericht München I per Einstweiliger Verfügung (Urteil vom 17. September 2021 - Az.: 25 O 12449/21) - nach einem Antrag auf Unterlassung durch die Bundesgeschäftsstelle der Partei
Bündnis90/Die Grünen entschieden.
Das
Verwaltungsgericht Chemnitz war bekanntlich mit seinem
Urteil vom 13. September 2021 deutlich milder und forderte nur eine Distanz von 100 Metern von den Wahlplakaten der Grünen.
Laut Landgericht München I ist mit der Äußerung das Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin verletzt worden. Die Formulierung, jemanden »zu hängen«, werde in der Regel dahin gehend verstanden, jemanden aufzuhängen, in sonstiger Weise zu töten oder körperlich zu verletzen, heißt es im Beschluss.
zurück
(ps) 20.09.2021
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erhalten Sie wöchentlich die wichtigsten Nachrichten und die aktuelle Ausgabe als PDF mehr...
Bestellen Sie hier die monatlich erscheinende Printausgabe mehr...
Erscheinungstermine
Hier finden Sie eine Übersicht der einzelnen Ausgaben mit den Erscheinungsterminen.