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Landgericht München I verbietet Wahlplakat "Hängt die Grünen"

Die rechtsradikale Klein-Partei Der Dritte Weg darf ihre Wahlplakate mit dem Spruch "Hängt die Grünen" nicht weiter nutzen. Das hat das Landgericht München I per Einstweiliger Verfügung (Urteil vom 17. September 2021 - Az.: 25 O 12449/21) - nach einem Antrag auf Unterlassung durch die Bundesgeschäftsstelle der Partei Bündnis90/Die Grünen entschieden.

Das Verwaltungsgericht Chemnitz war bekanntlich mit seinem Urteil vom 13. September 2021 deutlich milder und forderte nur eine Distanz von 100 Metern von den Wahlplakaten der Grünen.
Laut Landgericht München I ist mit der Äußerung das Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin verletzt worden. Die Formulierung, jemanden »zu hängen«, werde in der Regel dahin gehend verstanden, jemanden aufzuhängen, in sonstiger Weise zu töten oder körperlich zu verletzen, heißt es im Beschluss.

Mehr zum Urteil findet sich auf der Site Legal Tribune Online.

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(ps) 20.09.2021



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