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VG Berlin: Rechtsanwalt scheitert mit Eilantrag auf Anerkennung als Journalist
Die 27. Kammer des
Verwaltungsgerichts Berlin hat die Eilanträge eines Rechtsanwaltes als unzulässig zurückgewiesen, von der Berliner Polizei als Journalist anerkannt zu werden (Beschluss vom 22. Oktober 2021 - Az.: VG 27 L 300721). Gegen diesen Beschluss kann der Rechtsanwalt Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erheben.
Der Rechtsanwalt hatte 2021 an verschiedenen Demonstrationen teilgenommen. Seinem Vortrag nach hatte die Berliner Polizei ihn anders als ausgewiesene Vertreter der Presse daran gehindert, polizeiliche Absperrungen zu passieren. Er wollte nunmehr im Wege einstweiliger Anordnung gerichtlich feststellen lassen, dass er
- 1. "als Journalist und Pressevertreter in Berlin berichtet" habe und "seine Berichterstattung in und aus Berlin als Presse und Berichterstattung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG" durch die Berliner Polizei anzuerkennen sei,
- 2. ferner "grundsätzlich journalistischen Tätigkeiten" nachgehe und "die Feststellung der Polizei Berlin, er sei kein Journalist", rechtswidrig gewesen sei und schließlich
- 3. "als Journalist anzuerkennen" sei.
In der Presse-Info vom 25. Oktober 2021 wird erläutert: "Die 27. Kammer hat diese Anträge zurückgewiesen. Sie seien sämtlich unzulässig. Für Begehren, die in der Hauptsache im Wege einer Fortsetzungsfeststellungsklage zu verfolgen seien, gebe es im Rahmen eines Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung keinen Raum. Überdies sei der Antrag zum Teil zu unbestimmt; es sei unklar, was der Antragsteller mit "grundsätzlich" meine. Für eine pauschale Anerkennung seiner Presseberichterstattung sei die Berliner Polizei nicht zuständig. Die Kammer musste sich daher mit dem Begehren inhaltlich nicht befassen."
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(ps) 25.10.2021
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